Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 4 Abs. 1, § 6, § 48 Abs. 7 und 9 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. l/14, [Nr. 15], S. 358) zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 10], S.79) i.V.m. der Verordnung über die Straßenverzeichnisse für Landstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (Straßenverzeichnisverordnung – StrVerzV – vom 29. Juli 1994 [GVBl. ll/94, [Nr. 56], S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Mai 2004 (GVBl. l/4, [Nr. 10], S. 240, 242).
Die Gemeinde Kolkwitz, als Trägerin der Straßenbaulast, verfügt, gemäß o.g. Rechtsgrundlagen, die Widmung der Gemeindestraße „Koschendorfer Hutung“ im Gemeindegebiet Kolkwitz als Aktualisierung des Straßenverzeichnisses der Gemeinde Kolkwitz.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt gem. § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz im Amtsblatt und im Internet unter www.gemeinde-kolkwitz.de und gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Die Verfügung kann während der aktuellen Sprechzeiten in der
Gemeinde Kolkwitz
Berliner Straße 19
03099 Kolkwitz
Fachbereich Bauverwaltung
Zimmer 3.05
eingesehen werden.
| Sprechzeiten: | |
| Dienstag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr |
1. Nachfolgend genannte Straße wird gewidmet
1.1 „Koschendorfer Hutung“ im Ortsteil Kolkwitz
Lagebezeichnung:
Gemarkung Kolkwitz 1927, Flur 002, Flurstück 1050
Straßennummer G12271244 02078 – Abschnitt 010, 020, 030, 040
(siehe Lageplan/Übersichtskarten 010 bis 040)
Straßenname:
| Deutsch: | Koschendorfer Hutung |
| Sorbisch: | Košnojska pastwa |
Beschreibung:
Erschließungsstraße im Bebauungsplan „Wiesengrund III“ OT Kolkwitz
Widmungscharakter:
Der Straßenabschnitt 010 wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Straßenabschnitt 020 wird dem öffentlichen Verkehr beschränkt als gemeinsamer Rad- und Fußweg gewidmet.
Die Straßenabschnitte 030 und 040 werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats, nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Kolkwitz, Der Bürgermeister, Berliner Straße 19, 03099 Kolkwitz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung von Rechtsmitteln die Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung nicht gehemmt wird.
Die Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz öffentlich bekanntgegeben.
Kolkwitz, den 28.10.2025