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Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Widmungsverfügung Koschendorfer Hutung

Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 4 Abs. 1, § 6, § 48 Abs. 7 und 9 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. l/14, [Nr. 15], S. 358) zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 10], S.79) i.V.m. der Verordnung über die Straßenverzeichnisse für Landstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (Straßenverzeichnisverordnung – StrVerzV – vom 29. Juli 1994 [GVBl. ll/94, [Nr. 56], S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Mai 2004 (GVBl. l/4, [Nr. 10], S. 240, 242).

Widmungsverfügung

Die Gemeinde Kolkwitz, als Trägerin der Straßenbaulast, verfügt, gemäß o.g. Rechtsgrundlagen, die Widmung der Gemeindestraße „Koschendorfer Hutung“ im Gemeindegebiet Kolkwitz als Aktualisierung des Straßenverzeichnisses der Gemeinde Kolkwitz.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt gem. § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz im Amtsblatt und im Internet unter www.gemeinde-kolkwitz.de und gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Die Verfügung kann während der aktuellen Sprechzeiten in der

Gemeinde Kolkwitz

Berliner Straße 19

03099 Kolkwitz

Fachbereich Bauverwaltung

Zimmer 3.05

eingesehen werden.

Sprechzeiten:

Dienstag

von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr

Erläuterung zur Widmung

1. Nachfolgend genannte Straße wird gewidmet

1.1 „Koschendorfer Hutung“ im Ortsteil Kolkwitz

Lagebezeichnung:

Gemarkung Kolkwitz 1927, Flur 002, Flurstück 1050

Straßennummer G12271244 02078 – Abschnitt 010, 020, 030, 040

(siehe Lageplan/Übersichtskarten 010 bis 040)

Straßenname:

Deutsch:

Koschendorfer Hutung

Sorbisch:

Košnojska pastwa

Beschreibung:

Erschließungsstraße im Bebauungsplan „Wiesengrund III“ OT Kolkwitz

Widmungscharakter:

Der Straßenabschnitt 010 wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Der Straßenabschnitt 020 wird dem öffentlichen Verkehr beschränkt als gemeinsamer Rad- und Fußweg gewidmet.

Die Straßenabschnitte 030 und 040 werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats, nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Kolkwitz, Der Bürgermeister, Berliner Straße 19, 03099 Kolkwitz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung von Rechtsmitteln die Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung nicht gehemmt wird.

Bekanntmachungsanordnung

Die Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz öffentlich bekanntgegeben.

Kolkwitz, den 28.10.2025

gez. Karsten Schreiber
Bürgermeister