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Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Wahlergebnis Stichwahl

Der Wahlleiter

der Gemeinde Kolkwitz

Bekanntmachung

über das Wahlergebnis zur Stichwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen des Bürgermeisters der Gemeinde Kolkwitz am 19. Oktober 2025

Der Wahlausschuss hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 20.10.2025 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der wahlberechtigten Personen

7.940

Zahl der wählenden Personen

5.061

Zahl der ungültigen Stimmen

11

Gültige Stimmen insgesamt

5.050

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Wahlvor-

schlag Nr.

Name des Wahlvorschlags

(Wahlvorschlagsträgers)

Vor- und Familiennamen der

Bewerbenden

Stimmenzahl

1

UWK

Birgit Paulick

2494

2

SPD

Karsten Schreiber

2556

Summe:

5050

Erforderliche Stimmenzahl

Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens:

2.526

Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt:

1.191

Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin beträgt:

2.526

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Karsten Schreiber die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen hauptamtlichen Bürgermeister gewählt worden ist.

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Kolkwitz, den 21.10.2025

gez. U. Schwella
Wahlleiter