Titel Logo
Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachungsanordnung

Die am 25.11.2025 von der Gemeindevertretung Kolkwitz in öffentlicher Sitzung beschlossene Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hofbrennerei Zubiks, Außenstelle Glinzig“ der Gemeinde Kolkwitz für den Ortsteil Glinzig ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V. m.§ 12 Abs 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz öffentlich bekannt zu machen.

Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses i. S. von § 2 Abs. 1 BekanntmV im „Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz“ vom 27.11.2025 wird hiermit angeordnet.

Die Anordnung der Ersatzbekanntmachung ist gemäß§ 2 Abs. 2 BekanntmV sowie gemäß § 17 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz zusammen mit der Satzung zu veröffentlichen.

Der Lageplan zur Abgrenzung des Geltungsbereiches (Anlage Lage des Plangebiets) ist im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt zu machen; dazu ist in der v. g. Ausgabe des Amtsblatts darauf hinzuweisen, dass diese von der Gemeinde Kolkwitz, Fachbereich Bauverwaltung, Berliner Straße 19, zur Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten

Montag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

bereitgehalten werden.

Kolkwitz, den 25.11.2025

Karsten Schreiber
Bürgermeister der Gemeinde Kolkwitz