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Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
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Auslegungsbekanntmachung der Gemeinde Kolkwitz  

Übersichtskarte

Geltungsbereich des Plangebiets

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ der Gemeinde Kolkwitz

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Kolkwitz hat am 15.10.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ beschlossen.

Für den Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ in der Fassung vom April 2025 wurde vom 02.06.2025 bis 04.07.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im selben Zeitraum.

Im Zuge der Beteiligungen ergaben sich Hinweise und Anregungen, die nicht unbeachtet bleiben konnten. Die Planung wurde geändert. Der 2. Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ in der Fassung vom Oktober 2025 wurde erarbeitet.

In der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Kolkwitz am 25.11.2025 wurde der Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu diesem Entwurf gefasst. Für diesen 2. Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ wird die erneute Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Die Gemeinde verfolgt als Planungsziel den Siedlungssplitter an der August-Bebel-Straße, im Bereich der Glinziger Teiche als Wohnstandort dauerhaft zu erhalten und qualitativ zu entwickeln. Damit die Grundstücke weiterhin genutzt werden können, sollen sie im Sinne eines „erweiterten Bestandsschutzes“ einer Nutzung zugeführt werden können, die den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten entspricht. Notwendige Anpassungen sollen in klar definierten Grenzen möglich sein. Dazu soll die vorhandene Wohnnutzung erhalten bleiben, aber zum Schutz des Außenbereichs eingeschränkt werden. Dies betrifft auch eine untergeordnete wohnverträgliche gewerbliche Nutzung, die explizit zulässig sein soll.

Mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung verbleiben die Grundstücke im Geltungsbereich im Außenbereich, es werden mit der Satzung lediglich die Voraussetzungen für die Möglichkeit der Erteilung von Baugenehmigungen erleichtert.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ ist in der als Anlage beigefügte Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Bereitstellung der Unterlagen und Beteiligung über das Internet

Der Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ in der Fassung vom Oktober 2025 sowie die zugehörige Begründung werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet in der Zeit

vom 01.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026

unter der nachfolgenden Adresse zu jedermanns Einsicht veröffentlicht:

https://gemeinde-kolkwitz.de/oeffentliche-auslegungen/

Zusätzlich stehen diese Unterlagen auch unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/

Zusätzliche Zugangsmöglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen

Als Zugangsmöglichkeit, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, liegen die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, im Zeitraum vom 01.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026 während der folgenden Dienstzeiten

Montag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Bauverwaltung der Gemeinde Kolkwitz, Berliner Straße 19, 03099 Kolkwitz zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Abgabe von Stellungnahmen

Während der o. a. Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, bei der Gemeinde abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Gemeinde stellt einen Zugangsmöglichkeit per E-Mail bereit. Stellungnahmen sind bitte an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

bauplanung@kolkwitz.de

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann darüber hinaus Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg, zum Beispiel schriftlich oder während der Dienstzeiten bei der oben genannten Adresse der zuständigen Verwaltung Gemeinde Kolkwitz, Berliner Straße 19, 03099 Kolkwitz zur Niederschrift, abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Kolkwitz, 13.11.2025

Karsten Schreiber
Bürgermeister

Anlage:

Übersichtskarte

Geltungsbereich Plangebiet