Ortsübliche Bekanntmachung
In ihrer Sitzung am 16. Mai 2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kolkwitz den Einleitungsbeschluss für die die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kolkwitz als vollständige Überarbeitung gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 6/2023 vom 24. Juni 2023 bekannt gemacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.
Daher wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplans nebst zugehöriger Begründung, Beiplan sowie Anhängen in der Fassung vom Oktober/November 2025 für den Zeitraum
vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026
im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht.
https://gemeinde-kolkwitz.de/oeffentliche-auslegungen/
Zusätzliche Zugangsmöglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen
Zusätzlich stehen diese Unterlagen im zentralen Landesportal unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht folgende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind.
Die Unterlagen werden im Zeitraum vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026 während der folgenden Dienstzeiten:
| Montag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
In der Bauverwaltung der Gemeinde Kolkwitz, Berliner Straße 19, 03099 Kolkwitz zur Einsicht öffentlich aus.
Abgabe von Stellungnahmen
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Gemeinde stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit:
bauplanung@kolkwitz.de
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die städtebauliche Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.
Kolkwitz, 13.11.2025