Die am 25.11.2025 von der Gemeindevertretung Kolkwitz in öffentlicher Sitzung beschlossene Satzung zum Bebauungsplan „Feuerwehr- und Freizeitzentrum Papitz, Kolkwitzer Straße“ der Gemeinde Kolkwitz für den Ortsteil Papitz ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V. m.§ 12 Abs 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz öffentlich bekannt zu machen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses i. S. von § 2 Abs. 1 BekanntmV im „Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz“ vom 27.11.2025 wird hiermit angeordnet.
Die Anordnung der Ersatzbekanntmachung ist gemäß§ 2 Abs. 2 BekanntmV sowie gemäß § 17 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz zusammen mit der Satzung zu veröffentlichen.
Der Lageplan zur Abgrenzung des Geltungsbereiches (Anlage Lage des Plangebiets) ist im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt zu machen; dazu ist in der v. g. Ausgabe des Amtsblatts darauf hinzuweisen, dass diese von der Gemeinde Kolkwitz, Fachbereich Bauverwaltung, Berliner Straße 19, zur Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten
| Montag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
bereitgehalten werden.
Kolkwitz, den 25.11.2025