Am 01. Januar 2025 ist eine neue Gebührenordnung zur Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten.
Unter anderem wurde die Anzeige der Haltung eines Hundes als kostenpflichtige Tarifstelle aufgenommen.
Hintergrund: Am 01. Juli 2024 trat die neue Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg in Kraft. Diesbezüglich hat das Ministerium des Innern und Kommunales die Gebührenordnung (GebOMIK) geändert und unter anderem die neue Gebühr für die Anmeldung von Hunden eingeführt. Demnach müssen Kommunen künftig für das Anzeigen der Hundehaltung Gebühren von mindestens 15 Euro und dürfen bis zu einer Höhe von 300 Euro erheben. Aufgrund dessen wird ab dem 01.03.2025 in der Gemeinde Kolkwitz für das verpflichtende Anzeigen der Hundehaltung eine Mindestgebühr in Höhe von 15 Euro fällig.
Ansprechpartner:
Herr Schwella
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Tel.: 0355/2930032
E-Mail: u.schwella@kolkwitz.de
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