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Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Neunte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg

Bekanntmachung

des Ministeriums des Innern und für Kommunales

Gesch.Z.: 03-33-347-21/2020-002/015

Vom 18. Dezember 2024

I.

Genehmigung

Gemäß § 41 Absatz 3 Nummer 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) genehmige ich als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach § 42 Absatz 5 Satz 1 GKGBbg den mit der mir vorgelegten Neunten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg (in Form einer Neufassung) erfolgenden Beitritt

der Gemeinde Löwenberger Land

der Städte Müncheberg, Wriezen und Zehdenick

der Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland, Oberspreewald-Lausitz, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming und Uckermark sowie

des Landkreistages Brandenburg e.V.

zum Zweckverband.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Cottbus erhoben werden.

Im Auftrag
Stevener

Hinweis: Die 9. Änderungssatzung wurde in der Verbandsversammlung am 05. November 2024 beschlossen, durch die Kommunalaufsicht genehmigt und am 22. Januar 2025 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Damit ist die 9. Änderungssatzung am 23. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Satzung finden Sie auf Seite 62 im Amtsblatt für Brandenburg (Jahrgang Nr. 36, Nummer 4). Zu diesem Amtsblatt gelangen Sie durch das Einscannen des nachfolgenden QR-Codes oder dem Folgen dieses Links:

https://gemeinde-kolkwitz.de/wp-content/uploads/2025/02/3_-anlage-2-amtsblatt-land-brandenburg-4_25.pdf