Bekanntmachung
des Ministeriums des Innern und für Kommunales
Gesch.Z.: 03-33-347-21/2020-002/015
Vom 18. Dezember 2024
Gemäß § 41 Absatz 3 Nummer 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) genehmige ich als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach § 42 Absatz 5 Satz 1 GKGBbg den mit der mir vorgelegten Neunten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg (in Form einer Neufassung) erfolgenden Beitritt
| • | der Gemeinde Löwenberger Land |
| • | der Städte Müncheberg, Wriezen und Zehdenick |
| • | der Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland, Oberspreewald-Lausitz, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming und Uckermark sowie |
| • | des Landkreistages Brandenburg e.V. |
zum Zweckverband.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Cottbus erhoben werden.
Hinweis: Die 9. Änderungssatzung wurde in der Verbandsversammlung am 05. November 2024 beschlossen, durch die Kommunalaufsicht genehmigt und am 22. Januar 2025 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Damit ist die 9. Änderungssatzung am 23. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Satzung finden Sie auf Seite 62 im Amtsblatt für Brandenburg (Jahrgang Nr. 36, Nummer 4). Zu diesem Amtsblatt gelangen Sie durch das Einscannen des nachfolgenden QR-Codes oder dem Folgen dieses Links:
https://gemeinde-kolkwitz.de/wp-content/uploads/2025/02/3_-anlage-2-amtsblatt-land-brandenburg-4_25.pdf