Verortung der externen Ausgleichsmaßnahme
Geltungsbereich Plangebiet
Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Kolkwitz hat am 12.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofbrennerei Zubiks, Außenstelle Glinzig " gefasst.
Ziel der Planung ist die Etablierung der Außenstelle der Hofbrennerei Zubiks im Plangebiet. Der Landwirtschaftsbetrieb Zubiks ist auf Obstbau mit eigener Hofbrennerei spezialisiert. Das Vorhaben sieht die Erweiterung von Obstanbauflächen sowie die Schaffung und Erweiterung von Flächen für die landwirtschaftliche- und Wohnnutzung vor.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Vorhaben geschaffen. Es wird ein Baugebiet „Hofbrennerei“ nach § 12 Abs. 3 BauGB mit dazugehörigen Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt.
Der Abwägungs- und Offenlagebeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom Januar 2025 mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht mit integriertem Artenschutzfachbeitrag sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan wurde am 18.02.2025 von der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Kolkwitz gefasst. Somit wird die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 1,15²ha und beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Glinzig:
Flur 2: tlw. 31, 32, 33, 34/2 und 35/2
Die Lage des Plangebiets und die Abgrenzungen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf sind folgende umweltbezogene Stellungnahme in Bezug auf die einzelnen Schutzgüter eingegangen:
| Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit | |
| • | Gemäß § 50 Satz 1 BImSchG sind Planungen und Maßnahmen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf besonders empfindliche Gebiete soweit wie möglich vermieden werden (LfU vom 06.09.2024) |
| • | Die Löschwasserversorgung ist mit mind. 48 m³ über den Grundschutz sicherzustellen; für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen sind entsprechende Feuerwehrzufahrten sicher zu stellen (Gemeindewehrführer vom 29.06.2024) |
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| Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt | |
| • | Bei Abrissarbeiten ist der Artenschutz durch eine ökologische Bauüberwachung sicherzustellen (LK SPN vom 16.07.2024; Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände vom 30.07.2024) |
| • | Verbotstatbestände nach §§ 39 und 44 BNatSchG sind auszuschließen (LK SPN vom 16.07.2024) |
| • | Pflanzqualitäten können festgesetzt und über den Durchführungsvertrag abgesichert werden (LK SPN vom 16.07.2024) |
| • | in Anspruch zu nehmende Waldfläche mit ausgewiesenen Waldfunktionen sind durch Ersatzaufforstung entsprechend auszugleichen (Landesbetrieb Forst vom 25.07.2024) |
| • | Streuobstwiesen stellen ein geschütztes Biotop dar und sind zu erhalten (Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände vom 30.07.2024) |
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| Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft | |
| • | Die Zulässigkeit von Nebenanlagen auf den Flächen für die Landwirtschaft führt zur Vergrößerung der Splittersiedlung und einer Beeinträchtigung des Freiraumverbunds (LK SPN vom 16.07.2024) |
| • | Gemeinden haben Landschaftspläne aufzustellen sobald und soweit es für die Entwicklung und Ordnung von Natur und Landschaft erforderlich (LK SPN vom 16.07.2024) |
| • | Im Vorhabensbereich sind keine schädlichen Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen bekannt (LK SPN vom 16.07.2024) |
| • | Anfallendes Niederschlagswasser ist zu versickern; es sollten wasserdurchlässige Befestigungsarten gewählt und die zu befestigenden Flächen auf das notwendige Mindestmaß begrenzt werden (LK SPN vom 16.07.2024) |
| • | Erdaufschlussarbeiten, bei denen Einfluss auf das Grundwasser genommen wird, sind anzuzeigen (LK SPN vom 16.07.2024) |
| • | für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dürfen keine landwirtschaftlich genutzten Flächen in Anspruch genommen werden (LK SPN vom 16.07.2024) |
| • | Der Planbereich befindet sich in innerhalb des Grundwasserbeeinflussungsbereiches des Tagebaus Welzow-Süd (LBGR vom 17.07.2024; LEAG vom 17.07.2024) |
| • | Im Plangebiet befindet sich kein Gewässer II. Ordnung im Sinne des BbgWG (Wasser- und Bodenverband Calau vom 27.06.2024) |
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| Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter | |
| • | Im Vorhabensbereich sind keine Bodendenkmale im Sinne des BbgDSchG bekannt (LK SPN vom 16.07.2024; BLDAM vom 28.06.2024) |
Externe Ausgleichsmaßnahme
Zum Ausgleich des beanspruchten Bestandes von 119 m² Forstfläche innerhalb des B-Plan- und Baugebietes, mit der Waldfunktion WF 8101 Erholungswald, Intensitätsstufe 1 und Waldfunktion WF 3300 Lärmschutzwald wird außerhalb des Geltungsbereichs des B-Planes, auf dem Flurstück 867 in der Flur 4, Gemarkung Papitz, eine Fläche aufgeforstet. Die Lage ist dem angehängten Plan zu entnehmen.
Beteiligung über das Internet
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die zugehörige Begründung und Umweltbericht mit integriertem Artenschutzfachbeitrag sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet in der Zeit
vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025
unter der nachfolgenden Internetadresse zur Einsicht veröffentlicht:
https://gemeinde-kolkwitz.de/bauleitplanung
Zusätzliche Zugangsmöglichkeiten
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht folgende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind.
Die Unterlagen werden im Zeitraum vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 während der folgenden Dienstzeiten
| Montag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Bauverwaltung der Gemeinde Kolkwitz, Berliner Straße 19, 03099 Kolkwitz zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zusätzlich stehen diese Unterlagen im zentralen Landesportal unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:
Abgabe von Stellungnahmen
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, bei der Gemeinde abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Gemeinde stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit:
bauplanung@kolkwitz.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.
Kolkwitz, 12.02.2025
Anlagen:
Geltungsbereich Plangebiet
Verortung der externen Ausgleichsmaßnahme