Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Gemeinde Kolkwitz vom 20.11.2018 einschließlich der für die Jahre 2025 und 2026 vorliegenden Schmutzwassergebührenkalkulation in der Gemeinde Kolkwitz in der vorliegenden Fassung.
Die 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Gemeinde Kolkwitz tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
gez. Karsten Schreiber | gez. René Kochan |
Bürgermeister | Vorsitzender der Gemeindevertretersitzung |
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 05. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 10], S. ber. [Nr. 38]); des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 31]); des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2024 (BGBl. I S. 234); des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes im Land Brandenburg (BbgAbwAG) vom 8. Februar 1996 (GVBl. I/96, [Nr. 03], S. 14) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 9], S. 6) sowie der §§ 64 ff. des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl. I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GVBl I/24 [Nr. 9] S. 14) und der Abwassersatzung der Gemeinde Kolkwitz hat die Gemeindevertretung Kolkwitz in ihrer Sitzung am 18.02.2025 die folgende 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Gemeinde Kolkwitz vom 20.11.2018 beschlossen:
Die Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Gemeinde Kolkwitz vom 20.11.2018 wird wie folgt geändert:
§ 3 - Gebührensatz - Absätze 1, 3, 4 und 5 werden wie folgt neu gefasst:
„§ 3
Gebührensatz
(1) Die Gebühr für die kanalgebundene Ableitung und Behandlung von Schmutzwasser beträgt ab dem 01.01.2025 4,50 Euro/m³.
| (3) Ab dem 01.01.2025 beträgt die Gebühr: | |
| a) | für die Entsorgung von Inhalten aus abflusslosen Sammelgruben 8,36 Euro/m³ |
| b) | für die Entsorgung von Inhalten aus Kleinkläranlagen 27,39 Euro/m³ |
Die Gebühr für die Entsorgung der Inhalte von Grundstückskläreinrichtungen und abflusslosen Sammelgruben beinhaltet die Entleerung der Anlage, den Transport der Anlageninhalte zur Kläranlage und die Behandlung auf der Kläranlage.
Im Leistungsumfang der gemäß den Punkten a) und b) erhobenen Entsorgungsgebühren ist das Absaugen mit einem Schlauch bis zu 15 m Länge enthalten. Muss für das Absaugen ein längerer Schlauch verwendet werden, so wird für jede weitere angefangene 5 Meter Schlauchlänge ein Zuschlag von 10,28 Euro je Absaugvorgang berechnet.
(4) Die Gebühr für den Mehraufwand bei Entsorgungen nach § 9 Abs. 19 der Abwassersatzung (Eil- und Notentsorgung) beträgt 114,43 Euro/m³ zusätzlich zu der Gebühr nach Abs. 3 pro Entsorgung.
(5) Bei vergeblicher Anfahrt des Abfuhrfahrzeuges, wenn der Eigentümer diese verschuldet hat, wird gegenüber dem Eigentümer eine Gebühr von 47,48 € geltend gemacht.
Die 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Gemeinde Kolkwitz tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Kolkwitz, 18.02.2025