Beschluss 002/26 vom 27.01.2026
Für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kolkwitz am 28. September 2025 (Hauptwahl) sowie am 19. Oktober 2025 (Stichwahl) sind nach der Bekanntmachung der Wahlergebnisse im Amtsblatt keine Einsprüche eingegangen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kolkwitz trifft gemäß § 80 Abs. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kolkwitz am 28. September 2025 (Hauptwahl) und am 19. Oktober 2025 (Stichwahl) liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Rechtsgrundlage:
§ 80 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 14], S. 326), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Juli 2023 (GVBl.I/23, [Nr. 17], S.21).