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Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Kolkwitz zur Verlängerung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Kolkwitz

Verlängerung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Kolkwitz wird verlängert. Anlass hierfür ist die große Anzahl an Stellungnahmen sowie das anhaltend hohe Interesse am Verfahren. Mit der Verlängerung der Beteiligungsfrist erhalten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kolkwitz zusätzliche Zeit, um Anregungen und Hinweise im Rahmen des Verfahrens zum Flächennutzungsplan vorzubringen. Ziel ist die Erfassung eines möglichst vollständigen Meinungs- und Interessenbildes.

Daher wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplans nebst zugehöriger Begründung, Beiplan sowie Anhängen in der Fassung vom Oktober/November 2025 bis zum 09.03.2026 im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht.

https://gemeinde-kolkwitz.de/oeffentliche-auslegungen/

Zusätzliche Zugangsmöglichkeiten

Zusätzlich stehen diese Unterlagen im zentralen Landesportal unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/

Auslegung

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht folgende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind.

Die Unterlagen liegen bis zum 09.03.2026 während der folgenden Öffnungszeiten

Montag

09:00 bis 11:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

in der Bauverwaltung der Gemeinde Kolkwitz, Berliner Straße 19, 03099 Kolkwitz zur Einsicht im Raum 2.02. öffentlich aus.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Gemeinde stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit:

bauplanung@kolkwitz.de

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.

Kolkwitz, 13.02.2026

Karsten Schreiber
Bürgermeister