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Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 3/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Ihr Ordnungsamt informiert über Anliegerpflichten/die Grünstreifenpflege

Werte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kolkwitz,

es steht der Frühling und damit der Beginn der Vegetationsperiode vor der Tür. Die Gemeinde Kolkwitz verweist auf die Anliegerpflichten und die ordnungsgemäße Durchführung. Die Einhaltung dieser Regelungen ist wichtig, um die Gefährdungen der allgemeinen Ordnung und Sicherheit für alle zu vermeiden.

Daher weist der Fachbereich Ordnung und Sicherheit Sie noch einmal auf die Pflichten als Anlieger hin die entsprechend durch die Gemeindeordnung und die Straßenreinigungssatzung geregelt sind.

Im Folgenden ein kurzer Exkurs zur Gemeindeordnung und der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kolkwitz:

Durchzuführen sind nach § 7 der Gemeindeordnung die regelmäßige Grasmahd, mindestens im 14-tägigen Intervall, die Pflege des Straßenbegleitgrüns (Grünstreifen) sowie der Rückschnitt der Grundstücksbepflanzungen, wie z.B. Hecken oder Büsche, die in den Verkehrsraum ragen (Verkehrssicherungspflicht).

Nach § 2 in Verbindung mit § 4 der Straßenreinigungssatzung ist die Straßenreinigung, die Reinigung des Rinnsteins, das Kehren des Gehwegs, das Entfernen von Unkraut, sowie die Reinigung der Straße selbst beschrieben. Die Einteilung der Straßen erfolgt in Reinigungsklassen (siehe Anlage 1 und 2 zur Straßenreinigungssatzung) und bestimmen die Art und den Umfang der übertragenen Straßenreinigungspflicht.

Für Rückfragen steht ich Ihnen und der Fachbereich Ordnung und Sicherheit gern zur Verfügung.

Die erwähnten Regelungen/Satzungen sind online auf der Website einsehbar. Über die unten abgebildeten QR-Codes werden Sie zur entsprechenden Satzung/Verordnung weitergeleitet.

Im Auftrag
F. Malkwitz

SB Ordnung und Sicherheit

Telefon: 0355 29300 - 31

E-Mail: f.malkwitz@kolkwitz.de

Weitere Informationen zur Gemeindeordnung (1. Änderung)

Straßenreinigungssatzung