Titel Logo
Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachungsanordnung

Die am 24.02.2026 von der Gemeindevertretung Kolkwitz in öffentlicher Sitzung beschlossene Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ der Gemeinde Kolkwitz für den Ortsteil Kolkwitz ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V. m. § 12 Abs 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz öffentlich bekannt zu machen.

Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses i. S. von § 2 Abs. 1 BekanntmV im „Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz“ vom 26.03.2026 wird hiermit angeordnet.

Die Anordnung der Ersatzbekanntmachung ist gemäß§ 2 Abs. 2 BekanntmV sowie gemäß § 17 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz zusammen mit der Satzung zu veröffentlichen.

Der Lageplan zur Abgrenzung des Geltungsbereiches (Kartenausschnitt Geltungsbereich) ist im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt zu machen; dazu ist in der v. g. Ausgabe des Amtsblatts darauf hinzuweisen, dass diese von der Gemeinde Kolkwitz, Fachbereich Bauverwaltung, Berliner Straße 19, zur Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten

Montag

9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

bereitgehalten werden.

Kolkwitz, den 09.03.2026

Karsten Schreiber
Bürgermeister der Gemeinde Kolkwitz