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Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Beschluss Nr. 025/2025 der Gemeindevertretung der Gemeinde Kolkwitz vom 01.04.2025 - Bildung von Wahlkreisen und Wahlbezirken für die Bürgermeisterwahl am 28. September 2025

Auf der Grundlage der §§ 2 und 28 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 10], S., ber. [Nr. 38]) in Verbindung mit den §§ 20 und 21 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 14], S. 326), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Juli 2023 (GVBl. I/23, [Nr. 17], S. 21) und den §§ 8 und 9 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung vom 13. September 2023 (GVBl. II/23, Nr. [60]) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Kolkwitz in ihrer Sitzung am 01.04.2025 wie folgt:

Die Gemeinde Kolkwitz besteht bei der Bürgermeisterwahl am 28. September 2025 aus einem Wahlkreis und bildet 15 Wahlbezirke.

Die Wahlbezirke haben nachfolgend aufgeführte Bezeichnung und befinden sich in den nachfolgend benannten Wahllokalen:

Kolkwitz, den 01.04.2025

gez. René Kochan
Vorsitzender der Gemeindevertretung