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Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 4/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Standsicherheitsüberprüfung auf Friedhöfen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zur Verkehrssicherungspflicht der Friedhofsträger gehört nach § 823 BGB unter anderem die jährliche Überprüfung stehender Grabmale hinsichtlich ihrer Standsicherheit. Darüber hinaus verpflichtet auch die Gartenbau- Berufsgenossenschaft als gesetzlicher Unfallversicherer den Friedhofsträger zur jährlichen Standsicherheitskontrolle. Die Gemeinde Kolkwitz kann sich somit dieser Kontroll- und Dokumentationspflicht nicht entziehen.

Aber nicht nur der Friedhofsträger, sondern auch der Grabnutzungsberechtigte ist verpflichtet, das Grabmal im Hinblick auf Standfestigkeit wiederkehrend zu kontrollieren, insbesondere nach dem Ende der Frostperiode. Der Nutzungsberechtigte haftet für jeden Schaden, der durch mangelnde Standsicherheit verursacht wird.

Die diesjährige Standsicherheitsüberprüfung lässt die Gemeinde Kolkwitz in der Woche vom 22.05. – 23.05.2025 auf allen Friedhöfen durch ein externes Sachverständigenbüro durchführen.

Die Grabmale werden durch einen sachkundigen Prüfer mit Druckkräften mittels kalibrierten Grabsteinprüfgeräts belastet. Dieses Prüfgerät stellt dabei sicher, dass die zulässigen Prüflasten, welche auf den Grabstein einwirken, erreicht aber definitiv nicht überschritten werden.

Nutzungsberechtigte, deren Grabsteine der Druckprüfung nicht standhalten, erhalten eine schriftliche Aufforderung, das Grabmal in einer angemessenen Frist von 6 Wochen durch einen anerkannten und zugelassenen Fachbetrieb (Steinmetz u. a.) ordnungsgemäß befestigen zu lassen. Des Weiteren wird das Grabmal als nicht standsicher gekennzeichnet. Besonders standunsichere Grabmale werden entsprechend gesichert.

Die Gemeinde Kolkwitz wird nach Ablauf der genannten Frist Nachkontrollen durchführen.

Gemeinde Kolkwitz
-Friedhofsverwaltung-