Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kolkwitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Krieschow“ in der Gemeinde Kolkwitz / OT Krieschow gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss, inklusive der Änderung des Aufstellungsbeschlusses per Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.04.2025, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich (ca. 79 ha.) ist aus dem nachstehenden Kartenausschnitt einzusehen und betrifft das bestehende Gewerbegebiet in Krieschow, sowie einen Teil der Landesstraße L 49.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauplanerischen Voraussetzungen für beabsichtigte Investitionen verschiedenen Investoren schaffen. Dabei sollen Baufelder in Richtung der L 49 erweitert, das bestehende Sondergebiet SO 1.6 in ein Gewerbe- oder Industriegebiet umgewandelt und zwischen den Gewerbegebieten 1.5 und 1.6 eine Stichstraße angeordnet werden.
Mit Beschluss vom 01.04.2025 wurde der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans um 233 m² im Kreuzungsbereich der Landesstraße L 49 und der Kreisstraße K 7132 erweitert. Ziel der Erweiterung ist es, die Erschließungssituation des Gewerbegebietes zu einem Kreisverkehr umzugestalten.
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Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des B-Plans „Gewerbegebiet Krieschow“ umfasst folgende Flurstücke der Flur 2 in der Gemarkung Krieschow:
Flurstück
325, 409, 423, 425, 426, 451, 453, tlw. 682, 1065, 1069, 1073, 1077, 1079, 1081, 1082, 1083, 1084, 1085, 1086, 1087, 1088, 1089, 1091, 1093, 1094, 1098, 1099, 1101, 1102, 1104, 1107, 1108, 1110, 1111, 1112, 1124, 1126, 1127, 1129, 1141, tlw. 1153, 1155, 1157, 1159, 1208, 1209, 1219, 1226, 1234, 1235, 1237, 1242, 1243, 1246, 1260, 1271, 1322, 1325, 1326, 1401, 1426, 1427, 1542, 1543, 1544, 1546, 1622, 1626, 1628, 1629, 1633, 1634, 1635, 1636, 1637, 1638, 1645, 1649, 1650, 1656, 1657, 1658, 1659, 1661, 1662, 1691, 1692, 1693, 1694, 1695, 1696, 1697, 1698, 1699, 1700, 1701, 1702, 258/1, 414/3, 416/2, 427/5, 428/4, 430/1, 431/1, 432/2, 432/3, 433/2, 433/4, 434/2, 436/6, 437/5, 437/8, 438/6, 440/4, 441/12, 441/6, 442/14, 442/15, 442/6, 443/14, 443/15, 443/16, 443/17, 443/18, 443/4, 443/7, 444/1, 444/15, 444/2, 444/6, 445/1, 445/15, 445/16, 445/2, 445/6, 446/1, 446/12, 446/13, 446/14, 446/2, 446/4, 446/7, 446/9, 447/11, 447/12, 447/2, 447/3, 447/6, 447/7, 447/9, 448/10, 448/11, 448/2, 448/4, 448/5, 448/8, 448/9, 449/2, 449/3, 449/4, 449/7, 449/8, 449/9, 450/2, 450/3, 450/5, 450/7, 68/2, 724/2
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.
Daher wird der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Krieschow“ nebst zugehöriger Begründung in der Fassung vom 24.04.2025 für den Zeitraum
vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025
im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht.
https://gemeinde-kolkwitz.de/oeffentliche-auslegungen/
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Zusätzliche Zugangsmöglichkeiten
Zusätzlich stehen diese Unterlagen im zentralen Landesportal unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:
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Auslegung
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht folgende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind.
Die Unterlagen werden im Zeitraum vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 während der folgenden Dienstzeiten
| Montag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Bauverwaltung der Gemeinde Kolkwitz, Berliner Straße 19, 03099 Kolkwitz zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
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Abgabe von Stellungnahmen
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Gemeinde stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit:
bauplanung@kolkwitz.de
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die städtebauliche Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
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Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.
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Kolkwitz, 13.05.2025
Anlage:
Geltungsbereich Plangebiet
Anlage: Geltungsbereich Plangebiet 3. Änderung „Gewerbegebiet Krieschow“