Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 4 Abs. 1, § 6, § 48 Abs. 7 und 9 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. l/14, [Nr. 15], S. 358) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.3) i.V.m. der Verordnung über die Straßenverzeichnisse für Landstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (Straßenverzeichnisverordnung – StrVerzV – vom 29. Juli 1994 [GVBl. ll/94, [Nr. 56], S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Mai 2004 (GVBl. l/4, [Nr. 10], S. 240, 242).
Widmungsverfügung
Die Gemeinde Kolkwitz, als Trägerin der Straßenbaulast, verfügt, gemäß o.g. Rechtsgrundlagen, die Widmung der Verkehrsfläche „Am Sonnenlug“ im Gemeindegebiet Kolkwitz, Ortsteil Milkersdorf, als Aktualisierung des Straßenverzeichnisses der Gemeinde Kolkwitz.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt gem. § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz im Amtsblatt und im Internet unter www.gemeinde-kolkwitz.de und gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Die Verfügung kann während der aktuellen Sprechzeiten in der
| Gemeinde Kolkwitz |
| Berliner Straße 19 |
| 03099 Kolkwitz |
| Fachbereich Bauverwaltung |
eingesehen werden.
Besuchszeiten: Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
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Erläuterung zur Widmung
1. Nachfolgend genannte Verkehrsfläche wird gewidmet
1.1 „Am Sonnenlug“ im Ortsteil Milkersdorf
Lagebezeichnung:
Gemarkung Milkersdorf 1937, Flur 001, Flurstück 631
Straßennummer G12271244 95551 - Abschnitt 010, 020, 030
(siehe Lageplan/Übersichtskarten 010 bis 030)
Name der Verkehrsfläche:
Straßenname:
Deutsch: Am Sonnenlug
Sorbisch: Pśi słyńcnem wuglěźe
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Beschreibung:
Erschließungsstraße 010, 030 im Bebauungsplan „Wohngebiet I“ und 020
im Bebauungsplan „1. Änderung Wohngebiet I“
OT Milkersdorf
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Widmungscharakter:
Die Straßenabschnitte 010, 020 und 030 werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
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Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Gemeinde Kolkwitz, Bauverwaltung, Berliner Straße 19, 03099 Kolkwitz einzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung von Rechtsmitteln die Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung nicht gehemmt wird.
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Bekanntmachungsanordnung
Die Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 6 BbgStrG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz öffentlich bekanntgegeben.
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Kolkwitz, den 14.05.2025