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Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung Widmung der Verkehrsfläche „Am Sonnenlug“ in Milkersdorf

Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 4 Abs. 1, § 6, § 48 Abs. 7 und 9 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. l/14, [Nr. 15], S. 358) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.3) i.V.m. der Verordnung über die Straßenverzeichnisse für Landstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (Straßenverzeichnisverordnung – StrVerzV – vom 29. Juli 1994 [GVBl. ll/94, [Nr. 56], S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Mai 2004 (GVBl. l/4, [Nr. 10], S. 240, 242).

Widmungsverfügung

Die Gemeinde Kolkwitz, als Trägerin der Straßenbaulast, verfügt, gemäß o.g. Rechtsgrundlagen, die Widmung der Verkehrsfläche „Am Sonnenlug“ im Gemeindegebiet Kolkwitz, Ortsteil Milkersdorf, als Aktualisierung des Straßenverzeichnisses der Gemeinde Kolkwitz.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt gem. § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz im Amtsblatt und im Internet unter www.gemeinde-kolkwitz.de und gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Die Verfügung kann während der aktuellen Sprechzeiten in der

Gemeinde Kolkwitz

Berliner Straße 19

03099 Kolkwitz

Fachbereich Bauverwaltung

eingesehen werden.

Besuchszeiten: Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr

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Erläuterung zur Widmung

1. Nachfolgend genannte Verkehrsfläche wird gewidmet

1.1 „Am Sonnenlug“ im Ortsteil Milkersdorf

Lagebezeichnung:

Gemarkung Milkersdorf 1937, Flur 001, Flurstück 631

Straßennummer G12271244 95551 - Abschnitt 010, 020, 030

(siehe Lageplan/Übersichtskarten 010 bis 030)

Name der Verkehrsfläche:

Straßenname:

Deutsch: Am Sonnenlug

Sorbisch: Pśi słyńcnem wuglěźe

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Beschreibung:

Erschließungsstraße 010, 030 im Bebauungsplan „Wohngebiet I“ und 020

im Bebauungsplan „1. Änderung Wohngebiet I“

OT Milkersdorf

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Widmungscharakter:

Die Straßenabschnitte 010, 020 und 030 werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

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Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Gemeinde Kolkwitz, Bauverwaltung, Berliner Straße 19, 03099 Kolkwitz einzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Einlegung von Rechtsmitteln die Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung nicht gehemmt wird.

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Bekanntmachungsanordnung

Die Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 6 BbgStrG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz öffentlich bekanntgegeben.

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Kolkwitz, den 14.05.2025

gez. Karsten Schreiber
Bürgermeister