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Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungsanordnung

Der am 19.11.2024 von der Gemeindevertretersitzung Kolkwitz in öffentlicher Sitzung beschlossene B-Plan „Wohnbebauung an der Koschendorfer Straße“ der Gemeinde Kolkwitz für den Ortsteil Kolkwitz ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V. m.§ 12 Abs 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz öffentlich bekannt zu machen.

Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses i. S. von § 2 Abs. 1 BekanntmV im „Amtsblatt für die Gemeinde Kolkwitz“ vom 28.05.2026 wird hiermit angeordnet.

Die Anordnung der Ersatzbekanntmachung ist gemäß § 2 Abs. 2 BekanntmV sowie gemäß § 17 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Kolkwitz zusammen mit der Satzung zu veröffentlichen.

Der Lageplan zur Abgrenzung des Geltungsbereiches (gem. Anlage: Lage des Plangebiets) ist im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt zu machen; dazu ist in der v. g. Ausgabe des Amtsblatts darauf hinzuweisen, dass diese von der Gemeinde Kolkwitz, Fachbereich Bauverwaltung, Berliner Straße 19, zur Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten

Montag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

nach telefonischer Vereinbarung

Donnerstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

bereitgehalten werden.

Kolkwitz, den 07.05.2026

Karsten Schreiber
Bürgermeister der Gemeinde Kolkwitz
 

 

  Lage des Plangebiets