Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) sowie § 12 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) wird für die Stadt Könnern öffentlich bekannt gemacht, dass die zuletzt durch die Stadt Könnern erlassenen Grundsteuerbescheide und Hundesteuerbescheide auch für das Jahr 2023 Gültigkeit behalten, solange sich die Berechnungsgrundlage oder der Steuerbetrag nicht ändern.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Einzahlungen bis zu den Fälligkeiten vorzunehmen:
| • | Quartalszahler | 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. |
| • | Jahreszahler | 01.07. |
| • | Halbjahreszahler | 15.02. und 15.08. |
Hierfür stehen folgende Konten der Stadt Könnern zur Verfügung:
| • | Salzlandsparkasse, IBAN: DE41 8005 5500 0250 0070 10 |
| • | Volksbank Börde-Bernburg e. G., IBAN: DE03 8106 9052 0004 1164 29 |
Die Höhe der Raten und die Fälligkeitstermine sind dem Zahlungshinweis für Folgejahre zu entnehmen. Dieser befindet sich am Ende des zuletzt ergangenen Bescheides.
Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit, die Beträge werden zu den Fälligkeiten abgebucht.
Für die obigen Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Könnern, den 27.12.2022