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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuernfür das Kalenderjahr 2024

Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen der Stadt Könnern mit ihren Ortsteilen, die im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.

Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) sowie § 12 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Betrag festgesetzt.

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids. Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Sie betragen:

a)

für landwirtschaftliche Betriebe

Grundsteuer A

373 v.H.

b)

für die Grundstücke Grundsteuer B

430 v.H.

der Steuermessbeträge.

Soweit Änderungen in der Besteuerungsgrundlage oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.

Diese öffentliche Bekanntmachung gilt auch für Grundsteuern, die im Anmeldeverfahren erhoben werden. Auf die Abgabe von erneuten Steueranmeldungen für die Grundsteuererhebung 2024 wird verzichtet, soweit in den Besteuerungsgrundlagen seit der letzten Anmeldung keine Änderungen eingetreten sind.

Zahlungsaufforderung:

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf die in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Stadtkasse Könnern zu überweisen.

Von den Steuerschuldnern, die der Stadt Könnern eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung zu den Fälligkeiten lt. Grundsteuerbescheid.

Zbyszewski
Bürgermeister Stadt Könnern