In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Könnern am 20.11.2024 wurde der Vorentwurf des B-Plan Nr. 01/2023 „Erweiterung Nord II“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Die Stadt Könnern plant, die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen zu entwickeln, um die Ansiedlung von Gewerbe zu fördern. Das 7,0 ha große Plangebiet, derzeit Außenbereich gemäß § 35 BauGB, soll durch einen neuen Bebauungsplan als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ausgewiesen werden. Ziel ist es, zusätzliche Gewerbeflächen bereitzustellen, Arbeitsplätze zu schaffen und die Wirtschaftsstruktur mit guter Verkehrsanbindung zu stärken. Der Bebauungsplan soll die Errichtung von Gewerbegebäuden, Stellplätzen und Nebenanlagen sowie eine gesicherte Erschließung ermöglichen. Die Umweltverträglichkeit wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben geprüft.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf mit Begründung (Stand Oktober 2024) in der Zeit vom
20.01.2025 bis einschließlich zum 24.02.2025
im Bauamt der Stadt Könnern, Markt 1 in 06420 Könnern, zu jedermanns Einsicht zu den allgemeinen Dienstzeiten
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 – 12.00 Uhr |
Öffentlich aus.
Für die Einsichtnahme wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren!
Zeitgleich werden die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet auf der Seite der https://www.stadt-koennern.de/b-plan-service.php zur Verfügung gestellt.
Während der benannten Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der oben genannten Sprechzeiten zur Niederschrift im Bauamt Zimmer 2 abgeben. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an: info@stadt-koennern.de unter Benennung des Betreffs:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan Nr. 01/2023 „Erweiterung Nord II“
Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach Maßgabe des § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Könnern, den 04.12.2024