Titel Logo
Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information des Einwohnermeldeamts zu Personalausweisen und Reisepässen

Ausweispflichtig ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Auch Kinder und Jugendliche unterhalb dieses Alters können auf Antrag der Eltern einen Personalausweis erhalten, um ihn als Reisedokument oder allgemein zur Identifikation zu verwenden. Daneben besteht für jeden Deutschen die Möglichkeit eines Reisepasses.

Die Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen ist auf 6 Jahre befristet bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. auf 10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr.

Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Dokumente und beantragen Sie sie rechtzeitig neu. Da bei der Antragstellung der Betroffene identifiziert werden muss, hat jeder Antragsteller persönlich vorzusprechen. Wird ein Dokument für ein Kind beantragt, muss dieses ebenfalls anwesend sein.

Mitzubringen ist neben dem bisherigen Dokument ein biometrisches Passbild nach den geltenden Richtlinien (die Annahme von Lichtbildern in elektronischer Form wird erst ab 01.05.2025 obligatorisch).

Personen, die erstmals ein Dokument beim Einwohnermeldeamt der Stadt Könnern beantragen, werden gebeten, das Familienbuch (Stammbuch) bzw. die Geburtsurkunde vorzulegen.

Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 37,00 Euro bzw. 22,80 Euro bei unter 24- jährigen Personen. Die Gebühr für einen Reisepass beträgt 70,00 Euro, für unter 24-jährige Personen 37,50 Euro. Die Gebühr für die Ausstellung eines.

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten (Bar- oder Kartenzahlung mit EC-Karte).

Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit 2 bis 3 Wochen für Personalausweise und 6 bis 7 Wochen für Reisepässe. Ungültige Dokumente sind unverzüglich beim Einwohnermeldeamt abzugeben.

Einwohnermeldeamt