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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Hundesteuern für das Kalenderjahr 2025

Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen der Stadt Könnern mit ihren Ortsteilen, die im Kalenderjahr 2025 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.

Für sie wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025 gemäß Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Könnern vom 17.12.2014 in Verbindung mit der Änderungssatzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 17.06.2020 durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Betrag festgesetzt.

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids. Die Hundesteuern bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Zahlungsaufforderung:

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Hundesteuer für 2025 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Hundesteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf die in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Stadtkasse Könnern zu überweisen.

Von den Steuerschuldnern, die der Stadt Könnern eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung zu den Fälligkeiten lt. Hundesteuerbescheid.

Zbyszewski
Bürgermeister Stadt Könnern