Gemäß § 15 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA vom 07.06.2001, zuletzt mehrfach geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017, GVBl. LSA S. 133) ist ab 09. Mai 2025 die ehrenamtliche Funktion als
Ortswehrleiter Ortsfeuerwehr Könnern (m/w/d)
und eines Stellvertreters
im Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zu besetzen.
Die Wahl erfolgt als Vorschlagswahl durch die aktive Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Könnern und die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis durch den Träger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Könnern. Der Ortswehrleiter erhält eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Satzung der Stadt Könnern über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung).
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| Der Aufgabenbereich des Ortswehrleiters umfasst: | |
| - | die Leitung der Ortsfeuerwehr Könnern |
| - | die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gem. § 3 Abs. 1 und 2 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Könnern (Feuerwehrsatzung) insbesondere Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehr Könnern und die Aus- und Fortbildung ihrer Angehörigen |
| - | die Beratung der Stadtwehrleitung und Trägers der Feuerwehr in Fragen der ordnungsgemäßen Ausrüstung sowie der Instandhaltung. |
| - | Führen des Diensttagebuchs, Dienstbesprechungen, Dienstberatungen mit den Führungskräften der Ortsfeuerwehr Könnern, Planung / Absicherung der Ausbildung auf Standortebene, Prüfung der nachweislichen Belehrungen zu den UVV und DA, Repräsentation der Ortsfeuerwehr Könnern |
| - | der Ortswehrleiter kann seinen Kameraden/innen je nach Ausbildung und Befähigung in Abstimmung mit der Stadtwehrleitung und dem Träger der Freiwilligen Feuerwehr dauerhaft eine Führungsaufgabe mit einem eigenen Aufgabenbereich zuweisen |
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| Für die Wahrnehmung der Aufgabe werden gemäß § 3 Abs. 5 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF vom 23.09.2005, GVBl. LSA S. 640, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.08.2015, GVBl. LSA S. 445) folgende Qualifikationen / Bedingungen vorausgesetzt 1: | |
| - | erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer(in)“ sowie |
| - | erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Wehr" 2 |
| - | aktive Mitgliedschaft in Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Könnern |
| - | keine Hinderungsgründe i. S. d. § 14 Abs. 2 Brandschutzgesetz LSA |
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| Erwünscht werden: | |
| - | erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Verbandsführer“ |
| - | erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Einsatzplanung/Einsatzvorbereitung“ |
| - | erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Kommunikation bei Großschadenslagen mittels Einsatzleitfahrzeug“ |
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| Erwartet werden: | |
| - | soziale Kompetenz, gute Führungsqualität, hohes Maß an Engagement |
| - | überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Fortbildungswille |
| - | uneingeschränkte gesundheitliche Feuerwehrtauglichkeit (gültige Bescheinigung) |
| - | Hauptwohnsitz in der Stadt Könnern |
Bewerben können sich aktive Mitglieder des Einsatzdienstes der Ortsfeuerwehr Könnern, die das 18. Lebensjahr erreicht aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben.
Bewerbungen (für die jeweilige Funktion) richten Sie bitte bis Freitag, den 31.01.2025 12.00 Uhr an die Stadt Könnern, Ordnungsamt, Markt 1, 06420 Könnern oder per E-Mail an Jenny.Franke@Stadt-Koennern.de. Den Bewerbungsunterlagen sind neben den vollständigen Angaben zur Person, die Nachweise der notwendigen Qualifikationen sowie eine kurze Vorstellung Ihrer Person und die Eignung für diese Stelle sowie das Einverständnis des Arbeitgebers für das jeweilige Ehrenamt beizufügen.3
Könnern, den 07.01.2025
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| 1 | Über das Vorliegen der Voraussetzungen entscheidet der Träger der Feuerwehr. |
| 2 | Auf die Bestimmungen der Feuerwehr Dienstvorschrift 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“, insbesondere Teil I Nr. 1.5. wird verwiesen |
| 3 | Geeignete Bewerber werden der aktiven Einsatzabteilung zur Vorschlagswahl vorgestellt. Der Termin und der Ablauf der Vorschlagswahl durch die aktive Einsatzabteilung werden rechtzeitig durch den Träger der Feuerwehr bekanntgegeben. |