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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) sowie § 12 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) wird für die Stadt Könnern öffentlich bekannt gemacht, dass die zuletzt durch die Stadt Könnern erlassenen Grundsteuerbescheide und Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 Gültigkeit behalten, solange sich die Berechnungsgrundlage oder der Steuerbetrag nicht ändern.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Einzahlungen bis zu den Fälligkeiten vorzunehmen:

Quartalszahler

15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Jahreszahler

01.07.

Halbjahreszahler

15.02. und 15.08.

Hierfür stehen folgende Konten der Stadt Könnern zur Verfügung:

  • Salzlandsparkasse, IBAN DE41 8005 5500 0250 0070 10
  • Volksbank Börde-Bernburg e. G., IBAN DE03 8106 9052 0004 1164 29

Die Höhe der Raten und die Fälligkeitstermine sind dem Zahlungshinweis für Folgejahre zu entnehmen. Dieser befindet sich am Ende des zuletzt ergangenen Bescheides.

Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit, die Beträge werden zu den Fälligkeiten abgebucht.

Für die obigen Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Stadtanzeiger die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch die Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Könnern (Steuerabteilung), Markt 1, 06420 Könnern, einzulegen.

gez. Zbyszewski
Bürgermeister Stadt Könnern