Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) sowie § 12 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) wird für die Stadt Könnern öffentlich bekannt gemacht, dass die zuletzt durch die Stadt Könnern erlassenen Grundsteuerbescheide und Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 Gültigkeit behalten, solange sich die Berechnungsgrundlage oder der Steuerbetrag nicht ändern.
| Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Einzahlungen bis zu den Fälligkeiten vorzunehmen: | ||
| • | Quartalszahler | 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. |
| • | Jahreszahler | 01.07. |
| • | Halbjahreszahler | 15.02. und 15.08. |
Hierfür stehen folgende Konten der Stadt Könnern zur Verfügung:
Die Höhe der Raten und die Fälligkeitstermine sind dem Zahlungshinweis für Folgejahre zu entnehmen. Dieser befindet sich am Ende des zuletzt ergangenen Bescheides.
Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit, die Beträge werden zu den Fälligkeiten abgebucht.
Für die obigen Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Stadtanzeiger die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch die Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Könnern (Steuerabteilung), Markt 1, 06420 Könnern, einzulegen.