Ausschnitt der Planzeichnung (nicht maßstäblich)
Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am Ziel des Bebauungsplanes ist insbesondere die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes „Nord“ sowie die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Könnern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 23,1 ha und bezieht sich auf folgende Flurstücke der Gemarkung Könnern, Flur 3: 29, 28/4, 28/3, 28/7, 28/9, 33/4, 42/5 (tl w.), 37/1, 42/2, 33/1, 40/4 (tlw.), 39/3, 75/12, 1032 (tlw.), 32/2, 38, 35, 31/3, 74/12 (tlw.).
(nicht maßstäblich)
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung mit Umweltbericht sowie des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom Montag, 19.01.2026 bis einschließlich Montag, 23.02.2026
auf der Internetseite der Stadt Könnern zur Verfügung gestellt.
www.stadt-koennern.de/b-plan-service.php
Zusätzlich werden die Unterlagen während des genannten Zeitraums öffentlich ausgelegt und können während der Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Könnern, Bauamt, Marktplatz 1, 06420 Könnern, eingesehen werden.
Während der benannten Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zum Vorentwurf abgeben. Diese sollen möglichst elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gem. § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Könnern, den 16.12.2025