Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 30.08.2023 die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Könnern beschlossen.
Durch die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes in Nelben geschaffen. Die derzeit im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten soll in Wohnbaufläche umgewandelt werden. Parallel läuft die Aufstellung einer Einbeziehungsatzung für das Flurstück 121/1 Nelben, Flur 3, nach § 34 Abs.4 Satz1 Nr. 1 und 3 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)1 bekanntgemacht.
1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
Könnern, den 31.08.2023
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Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 30.08.2023 die Aufstellung einer Einbeziehungsatzung für den Ortsteil Nelben der Stadt Könnern gemäß § 34 Abs.4 Satz1 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen.
Durch die Einbeziehungsatzung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes in Nelben geschaffen. Die Einbeziehung betrifft das Flurstück 121/1, Nelben, Flur 3.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)1 bekanntgemacht.
1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
Könnern, den 31.08.2023