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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

Gemäß § 47 Absatz 5 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.10.2023 (GVBl. LSA S. 590) mache ich Folgendes bekannt:

1.

Der bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 für die Wählergemeinschaft Bündnis Ländliches Könnern in den Stadtrat gewählte Herr Robby Starke hat mit Schreiben vom 19.06.2024 sein Mandat für den Stadtrat nicht angenommen.

Gemäß § 42 Absatz 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geht sein Sitz im Stadtrat auf den nächstfestgestellten Bewerber der Wählergemeinschaft Bündnis Ländliches Könnern über.

Gemäß der Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des Stadtrates der Stadt Könnern vom 09.06.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10 – Sonderausgabe vom 20.06.2024, wurde für die Wählergemeinschaft Bündnis Ländliches Könnern Herr Marcus Kuhr als nächstfestgestellter Bewerbe für den Stadtrat der Stadt Könnern gewählt.

Herr Marcus Kuhr hat mit Schreiben vom 19.06.2024 das Mandat ebenfalls abgelehnt. Als weiterer nächstfestgestellter Bewerber ist damit Herr Ulrich Börnicke gewählt.

Herr Ulrich Börnicke hat mit Schreiben vom 21.06.2024 die Annahme der Wahl erklärt und rückt somit als Nachfolgekandidat für die Wählergemeinschaft Bündnis Ländliches Könnern in den Stadtrat der Stadt Könnern nach.

2.

Der bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 für die Wählergemeinschaft Ortsfeuerwehren Könnern in den Stadtrat gewählte Herr Sven Leschinger hat mit Schreiben vom 16.06.2024 sein Mandat für den Stadtrat nicht angenommen.

Gemäß § 42 Absatz 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geht sein Sitz im Stadtrat auf den nächstfestgestellten Bewerber der Wählergemeinschaft Ortsfeuerwehren Könnern über.

Gemäß der Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des Stadtrates der Stadt Könnern vom 09.06.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10 – Sonderausgabe vom 20.06.2024, wurde für die Wählergemeinschaft Ortsfeuerwehren Könnern Frau Stefanie Heßler als nächstfestgestellte Bewerberin für den Stadtrat der Stadt Könnern gewählt.

Frau Stefanie Heßler hat mit Schreiben vom 23.06.2024 das Mandat ebenfalls abgelehnt. Als weitere nächstfestgestellte Bewerberin ist damit Frau Franziska Lauenroth gewählt.

Frau Franziska Lauenroth hat mit Schreiben vom 24.06.2024 die Annahme der Wahl erklärt und rückt somit als Nachfolgekandidatin für die Wählergemeinschaft Ortsfeuerwehren Könnern in den Stadtrat der Stadt Könnern nach.

3.

Der bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 für die Wählergemeinschaft Interessengemeinschaft Lebendorf, Trebitz, Bebitz in den Ortschaftsrat gewählte Herr Peter Klaus Zbyszewski hat mit Schreiben vom 19.06.2024 sein Mandat für den Ortschaftsrat nicht angenommen.

Gemäß § 42 Absatz 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geht sein Sitz im Ortschaftsrat auf den nächstfestgestellten Bewerber der Wählergemeinschaft Interessengemeinschaft Lebendorf, Trebitz, Bebitz über.

Gemäß der Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des Ortschaftsrates Lebendorf vom 09.06.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10 – Sonderausgabe vom 20.06.2024, sind keine nächstfestgestellten Bewerber dieser Wählergruppe vorhanden.

Somit bleibt dieser Sitz gemäß § 47 Absatz 3 Satz 2 KWG LSA bis zum Ablauf der Wahlperiode oder bis zu einer Ergänzungswahl unbesetzt.

Martin Lösel
Wahlleiter