Stadt Könnern
Gemäß § 6 Absatz 5 Satz 2 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) gibt die Stadt Könnern Folgendes bekannt:
Die Stadt Könnern beabsichtigt, die im Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Könnern unter
Nr. 50312, Abschnitt 3, geführte öffentliche Straße „Alter Betonweg an der Laderampe mit Durchgang für Fußgänger zur Umkehr“ auf dem Flurstück 1092, Gemarkung Beesenlaublingen, Flur 2 einzuziehen (Entwidmung).
Begründung:
Der betroffene Weg ist vollständig mit Sträuchern überwachsen und aufgrund der angrenzenden, ruinösen Bebauung aus Sicherheitsgründen abgesperrt. Eine Nutzung als öffentlicher Fußweg ist nicht mehr möglich. Der Weg hat keine verkehrliche Bedeutung mehr; eine Wiederherstellung ist nicht vorgesehen. Die Einziehung erfolgt daher, weil das Flurstück seine Verkehrsfunktion verloren hat und kein öffentliches Interesse am Fortbestand besteht.
Einwendungen:
Gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung, also bis zum 01.03.2026, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Könnern, Markt 1, 06420 Könnern Einwendungen erhoben werden.
Hinweis:
Nach Ablauf der Einwendungsfrist und sofern keine Einwendungen eingehen, wird die Einziehung wirksam. Das Flurstück wird anschließend aus dem Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Könnern gestrichen.
Könnern, den 15.10.2025