Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 01.10.2025 den folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß § 14 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA) in Verbindung mit § 5 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird eine Teilfläche des Friedhofes im Ortsteil Hohenedlau entwidmet.
Die Entwidmung betrifft den unteren Bereich des Friedhofs, auf dem Grundstück (Naturwiese) Gemarkung Edlau, Flur 16, Flurstück 46.
Für die betreffende Fläche bestehen keine Grabrechte mehr; die Ruhezeiten sind vollständig abgelaufen. Der Bereich wird seit nahezu 30 Jahren nicht mehr für Bestattungszwecke genutzt und ist für die zukünftige Friedhofsnutzung entbehrlich.
Mit der Entwidmung verliert die genannte Teilfläche die Eigenschaft als Friedhof im Sinne des § 14 BestattG LSA. Bestattungen sind dort künftig nicht mehr zulässig.
Die übrigen Flächen des Friedhofs bleiben in ihrem bisherigen Umfang als Friedhof gewidmet und werden weiterhin für Bestattungen genutzt.
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Könnern, den 20. Oktober 2025