Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 25.10.2023 den Entwurf des Lärmaktionsplan der Stadt Könnern (Autobahn 14) gebilligt und zur Auslegung beschlossen.
Handlungsgrundlage und Ausgangspunkt der Lärmaktionsplanung ist die Umgebungslärmrichtlinie der EU vom Juni 2002. Sie formuliert das Ziel, schädliche Auswirkungen von Lärm und Lärmbelästigungen zu verhindern bzw. dem Entstehen von Lärm vorzubeugen. Im bundesdeutschen Recht ist im 6. Teil des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes „Lärmminderungsplanung“ geregelt. In Sachsen-Anhalt sind die Gemeinden für die Kartierung sowie für die Aktionsplanung zuständig. Als Ausnahme gilt die Kartierung des Lärms von Bundesschienenwegen. Diese obliegt dem Eisenbahnbundesamtes (EBA). Grundsätzlich sind unter Umgebungslärm belästigende oder gesundheitsschädliche durch Menschen verursachte Geräusche im Freien zu verstehen. Nicht dazu zählen der „Nachbarschaftslärm“, der „Arbeitslärm“ und der Lärm in Verkehrsmitteln. Für Könnern ist hierbei der Verkehrslärm auf der A14 als Geräuschquelle maßgebend.
Vorgehensweise
Für die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt hat das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) die Lärmberechnungen und die Erarbeitung der Lärmkarten übernommen. Die Ergebnisse für den Bereich Könnern wurden in der öffentlichen Bauausschusssitzung der Stadt Könnern, am 20.10.2022 vorgestellt. Im nächsten Schritt wurde der Vorentwurf zum Lärmaktionsplan der Stadt Könnern erarbeitet, welcher vom 24.07.2023 bis einschließlich zum 25.08.2023 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auslag. Die Ergebnisse aus der Beteiligung wurden in den durch den nun vom Stadtrat gebilligten Entwurf eingearbeitet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Könnern vom
20.11.2023 bis einschließlich zum 22.01.2024
im Bauamt der Stadt Könnern, Markt 1 in 06420 Könnern zu jedermanns Einsicht zu den allgemeinen Sprechzeiten:
| Montag, Freitag | 9.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
öffentlich aus.
Zeitgleich wird der Entwurf im Internet auf der Seite
https://www.stadt-koennern.de/b-plan-service.php zur Verfügung gestellt.
Während der benannten Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der oben genannten Sprechzeiten zur Niederschrift im Bauamt Zimmer 2 abgeben. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an: martin.jaeger@stadt-koennern.de unter Benennung des Betreffs: „Lärmaktionsplanung“
Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Könnern, den 26.10.2023