| Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf gem. § 21 Abs. 5 KWG nur den Namen dieser Bewerberin/dieses Bewerbers enthalten. |
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| II. | Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche |
| Für die Stadtratswahl Könnern besteht im Wahlgebiet ein Wahlbereich. Die Wahlbereiche in den Wahlgebieten für die Ortschaftsratswahlen entsprechen der jeweiligen Ortschaft. |
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| III. | Einreichung der Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen |
| Gemäß § 29 KWO Fassung fordere ich hiermit zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Stadtratswahl Könnern und die Ortschaftsratswahlen in Beesenlaublingen, Belleben, Cörmigk, Edlau, Gerlebogk, Golbitz, Lebendorf, Strenznaundorf, Wiendorf und Zickeritz auf. |
| Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern) eingereicht werden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber/in sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Wahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern unterzeichnet sein. |
| Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum Dienstag, den 02.04.2024, 18.00 Uhr, bei mir, Stadt Könnern, z. Hd. des Wahlleiters, Markt 1, 06420 Könnern, einzureichen. |
| Gemäß § 68 a KWG verlängert und ändert sich die Frist auch nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt. |
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| IV. | Inhalt und Form der Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen |
| Die Wahlvorschläge sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. KWG LSA und §§ 30 ff. KWO LSA entsprechen. |
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| V. | Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge (Unterstützerunterschriften) |
| Der Wahlvorschlag einer Partei muss von dem nach ihrer Satzung für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, der Wahlvorschlag einer Wählergruppe von den Vertretungsberechtigten oder von der Vertrauensperson, der Einzelwahlvorschlag von der/vom Einzelbewerber/in oder von der Vertrauensperson unterzeichnet sein. |
| Jeder Wahlvorschlag für |
| die Wahl des Stadtrates muss außerdem von mindestens 70 |
| die Wahl des Ortschaftsrates Beesenlaublingen muss außerdem von mindestens 11 |
| die Wahl des Ortschaftsrates Belleben muss außerdem von mindestens 6 |
| die Wahl des Ortschaftsrates Cörmigk muss außerdem von mindestens 3 |
| die Wahl des Ortschaftsrates Edlau muss außerdem von mindestens 4 |
| die Wahl des Ortschaftsrates Gerlebogk muss außerdem von mindestens 2 |
| die Wahl des Ortschaftsrates Golbitz muss außerdem von mindestens 1 |
| die Wahl des Ortschaftsrates Lebendorf muss außerdem von mindestens 6 |
| die Wahl des Ortschaftsrates Strenznaundorf muss außerdem von mindestens 2 |
| die Wahl des Ortschaftsrates Wiendorf muss außerdem von mindestens 2 |
| die Wahl des Ortschaftsrates Zickeritz muss außerdem von mindestens 1 |
| der am Wahltage Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich gemäß § 21 Abs. 9 KWG LSA unterzeichnet sein. |
| Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat sie mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so sind ihre Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Stadt Könnern nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig. |
| Von der Pflicht der Beibringung der Unterstützungsunterschriften sind diejenigen Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber/innen befreit, die die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 10 KWG LSA erfüllen. |
| Gemäß der Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 08.11.2023 (MBl. LSA Nr. 40/2023 v. 13.11.2023) erfüllen folgende Parteien diese Voraussetzungen: |
| a) | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), |
| b) | Alternative für Deutschland (AfD), |
| c) | DIE LINKE (DIE LINKE), |
| d) | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), |
| e) | Freie Demokratische Partei (FDP), |
| f) | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE). |
| Außerdem sind gem. § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 KWG alle Parteien und Wählergruppen von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit, welche am Tag der Bestimmung des Wahltages durch mindestens ein Ratsmitglied in der Vertretung (Stadtrat von Könnern für die Stadtratswahl bzw. Ortschaftsräte für die Ortschaftsratswahlen) vertreten sind, welches auf Grund eines Wahlvorschlages dieser Partei oder Wählergruppe gewählt worden ist. |
| Bei einem Einzelbewerbern der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebietes angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, tritt an der Stelle der Unterstützungsunterschriften die eigene Unterschrift. |
| Folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber/innen erfüllen diese Voraussetzungen; |
| Für den Stadtrat der Stadt Könnern |
| a) | Cönneraner Unabhängige Wählergemeinschaft (CUWG), |
| b) | Wählergemeinschaft Ortsfeuerwehren Könnern (WOK), |
| c) | Bündnis Ländliches Könnern (BLK). |
| Für den Ortschaftsrat Beesenlaublingen |
| a) | Unabhängige Wählergemeinschaft Beesenlaublingen (UWG Bee), |
| b) | Einzelbewerber Jörg Andree. |
| Für den Ortschaftsrat Cörmigk |
| a) | Bündnis Ländliches Könnern (BLK). |
| Für den Ortschaftsrat Edlau |
| a) | Einzelbewerber Mario Schulze, |
| b) | Einzelbewerber Daniel Zeising, |
| c) | Einzelbewerberin Gerhard Danisch, |
| d) | Einzelbewerber Mories Kasperski. |
| Für den Ortschaftsrat Golbitz |
| a) | Einzelbewerber Axel Erdmann, |
| b) | Einzelbewerber Toni Keller |
| c) | Einzelbewerberin Anett Thomas. |
| Für den Ortschaftsrat Gerlebogk |
| a) | Wählergemeinschaft 99. |
| Für den Ortschaftsrat Lebendorf |
| a) | Heimatverein Lebendorf e.V., |
| b) | Einzelbewerber Peter Wernicke. |
| Für den Ortschaftsrat Strenznaundorf |
| a) | Einzelbewerber Ludwig Leschinger, |
| b) | Einzelbewerber Kathleen Leschinger. |
| Für den Ortschaftsrat Wiendorf |
| a) | Freie Wählergemeinschaft Wiendorf, |
| b) | Einzelbewerberin Christine Schimm. |
| Für den Ortschaftsrat Zickeritz |
| a) | Freie Wähler (FW). |
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| VI. | Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen |
| Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter sind bei mir, im Hauptamt der Stadt Könnern, Markt 1, 06420 Könnern, während der Dienstzeit kostenfrei erhältlich. |
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