B-Plan Nr. 01/2022 „Windrose II“
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Könnern am 25.09.2024 wurde der Vorentwurf des B-Plan Nr. 01/2022 „Windrose II“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. An der Straße „Windrose“ befindet sich der Standort Könnern des Unternehmens BUTTING. An dem Standort werden qualitativ hochwertige längsnahtgeschweißte Edelstahlrohre vom Band und vom Blech hergestellt, es werden ca. 80 Mitarbeiter beschäftigt. Das Werk wurde im Jahr 1994 eröffnet und im Jahr 2017 von der Butting Gruppe mit Sitz in Knesebeck (Landkreis Gifhorn) übernommen.
Zur planungsrechtlichen Sicherung dieses Gewerbestandortes und der Schaffung von Baurecht für bauliche Erweiterungen des Unternehmens wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Angestrebt wird zunächst die Errichtung eines neuen Parkplatzes und die Anlage einer zusätzlichen Zufahrt zur Straße „Windrose“. Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Für den Bebauungsplan wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Entsprechend der Ergebnisse dieser Untersuchung werden Lärmemissionskontingente im Bebauungsplan festgesetzt, um zu gewährleisten, dass die Nachbarschaft vor schädlichen Einwirkungen durch Gewerbelärm geschützt wird. Das Plangebiet umfasst die Flächen des Betriebsgeländes des Unternehmens BUTTING Könnern GmbH.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf mit Begründung (Stand August 2024) in der Zeit vom
21.10.2024 bis einschließlich zum 22.11.2024
im Bauamt der Stadt Könnern, Markt 1 in 06420 Könnern zu jedermanns Einsicht zu den allgemeinen Dienstzeiten
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 – 12.00 Uhr |
öffentlich aus.
Für die Einsichtnahme wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren!
Zeitgleich werden die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet auf der Seite der www.b-plan-services.de/b-server/Könnern/karte zur Verfügung gestellt.
Während der benannten Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der oben genannten Sprechzeiten zur Niederschrift im Bauamt Zimmer 2 abgeben. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an: info@stadt-koennern.de unter Benennung des Betreffs:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan Nr. 01/2022 „Windrose II“
Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach Maßgabe des § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Könnern, den 26.09.2024