Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 die Aufstellung B-Plan Nr. 01/2022 „Windrose II“ beschlossen
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 9,3 ha und umfasst die Flurstücke 34/1, 36/2, 36/4, 36/7, 36/10, 36/11, 39/23, 39/42 sowie Teilbereiche der Flurstücke 2/4, 41/2 der Flur 8 der Gemarkung Könnern wird.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
| - | Schaffung der Planungsrechtlichkeit zur Sicherung und Erweiterung des Edelstahlwerkes |
| - | Sicherung der Erschließung aller Grundstücke |
| - | Umweltauswirkungen sollen im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausführlich untersucht und bewertet werden |
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)1 bekanntgemacht.
1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
Könnern, den 26.09.2024