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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 15/2024
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Sanierungsgebiet „Könnern-Stadtkern“ – Sanierungssatzung wird im Jahr 2025 teilweise aufgehoben

Abgrenzung des Sanierungsgebiets „Könnern-Stadtkern“

Seit 2014 haben Sie als Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Könnern-Stadtkern“ die Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag für ihr Grundstück oder ihren Miteigentumsanteil (bei Wohneigentum) vor Eintritt der Fälligkeit (Aufhebung der Sanierungssatzung und Erhebung des Ausgleichsbetrages per Bescheid) vorzeitig zu zahlen (abzulösen). Viele Eigentümer haben diese Möglichkeit in den vergangenen Jahren genutzt und eine Ablösevereinbarung mit der Stadt geschlossen, um den Ausgleichsbetrag vorzeitig und oft auch in Raten abzulösen.

Da die Arbeiten am Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen im Sanierungsgebiet zu einem Großteil abgeschlossen sind, plant die Stadt Könnern, die Sanierungssatzung ab 2025 für einige Teile des Sanierungsgebiets (in denen der Straßenausbau abgeschlossen ist) aufzuheben. Der Gutachterausschuss des Landes wurde beauftragt, die Höhe der Bodenrichtwerte im Sanierungsgebiet zu aktualisieren. Die Ergebnisse, die Anfang 2025 erwartet werden, bilden die Grundlage für die Berechnung der zu erhebenden Ausgleichsbeträge.

Was bedeutet das für Sie als Grundstückseigentümer?

Zahlung (Ablösung) des Ausgleichsbetrags vor Teilaufhebung der Sanierungssatzung:

Falls sie die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrags für Ihr Grundstück in Betracht ziehen, können Sie eine Ablösevereinbarung mit der Stadt schließen, solange die Teilaufhebungssatzung (für den Bereich des Sanierungsgebietes, in dem Ihr Grundstück liegt) noch nicht im Amtsblatt bekannt gemacht wurde.

Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach Teilaufhebung der Sanierungssatzung:

Nach Veröffentlichung der Teilaufhebungssatzung (für den Bereich des Sanierungsgebietes, in dem Ihr Grundstück liegt), wird der Ausgleichsbetrag durch die Stadt per Bescheid vom Grundstückseigentümer abgefordert. Dieser Betrag muss innerhalb eines Monats vollständig gezahlt werden.

Vorteil der vorzeitigen Zahlung (Ablösung) des Ausgleichsbetrages:

Wenn Sie den Ausgleichsbetrag für Ihr Grundstück vor Aufhebung der Sanierungssatzung vorzeitig ablösen, können Sie die Zahlung in Raten vereinbaren. Im Unterschied dazu muss der Ausgleichsbetrag nach Teilaufhebung der Sanierungssatzung innerhalb eines Monats vollständig in einem Betrag bezahlt werden. Mit der vorzeitigen Zahlung (Ablösung) des Ausgleichsbetrages vermeiden Sie die vollständige Zahlung auf einmal und können die Raten über maximal zwei Jahre auf Grundlage eines Tilgungsplans zahlen.

Hinweise zur Ratenzahlung bei Abschluss einer Ablösevereinbarung:

Möchten Sie den Ausgleichsbetrag in Raten vorzeitig ablösen, sollten Sie möglichst bald eine Ablösevereinbarung mit der Stadt schließen. Bitte beachten Sie: Seit Anfang 2024 wird ein Nachlass auf den abzulösenden Ausgleichsbetrag nicht mehr gewährt. Die Ratenzahlung kann für maximal zwei Jahre vereinbart werden. Die monatliche Mindestrate beträgt 50 Euro.

Fragen und Kontakt:

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen Herr Jäger im Rathaus gern zur Verfügung. Sie erreichen Herrn Jäger telefonisch unter 034691 515 604 oder per E-Mail unter martin.jaeger@stadt-koennern.de.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Martin Zbyszewski
Bürgermeister