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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 16/2024
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Mitteilung zur Grundsteuer ab 2025

Hintergrund für die aktuelle Grundsteuerreform sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Im April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien in den alten Bundesländern seit Anfang 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar und damit verfassungswidrig ist. Damit kann die Grundsteuer nicht mehr in der bisherigen Form erhoben werden.

Bisher wurde die Grundsteuer für Häuser und Grundstücke in den alten Bundesländern nach Einheitswerten auf dem Stand von 1964 berechnet, in den neuen Bundesländern gelten sogar Werte von 1935.

Wie geht es ab 2025 weiter?

Für alle Grundstücke sind neue, ab 01.01.2025 geltende, Grundsteuerbescheide zu erstellen.

Mit Hilfe Ihrer übermittelten Daten an das Finanzamt (online oder über Erklärungsbögen), hat das Finanzamt einen Grundlagenbescheid zur Berechnung und Ermittlung des Grundsteuerwertes und Grundsteuermessbetrages erlassen. Dieser Grundlagenbescheid sollte Ihnen bereits vorliegen.

Dieser neu ermittelte Grundsteuermessbetrag bildet die Grundlage für die Grundsteuererhebung ab 01.01.2025. Der Grundsteuermessbetrag wird, je nach Grundstücksart, mit dem derzeitigen Hebesatz der Stadt Könnern multipliziert und ergibt den heranzuziehenden Betrag.

Die neuen Grundsteuerbescheide ab 2025 werden zwischen Dezember 2024 und Januar 2025 an die Grundsteuerpflichtigen versandt.

Sollte es erhebliche Abweichungen beim Gesamtgrundsteueraufkommen zwischen altem und neuem System geben, kann es im Laufe des Jahres 2025 zu einer Neukalkulation der Grundsteuerhebesätze kommen. In diesem Fall werden die bisher gezahlten Steuern mit den neuen Forderungen verrechnet.