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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Information zur Durchführung von Voruntersuchungen für das Projekt SuedOstLink in Ihrer Gemeinde Könnern

A. Vorhaben

Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Sie verbindet den Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt bei Magdeburg mit dem Netzverknüpfungspunkt Isar bei Landshut. Vorhabenträger für den nördlichen Teil des Projekts ist die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“).

Der SuedOstLink besteht aus zwei im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) in aktueller Fassung vom 22.12.2024 genannten Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a. Der Abschnitt A1 des SuedOstLinks beginnt bei Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt, verläuft westlich der A14 durch Sachsen-Anhalt und endet bei Könnern.

Die vollständigen Planfeststellungsunterlagen (nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz) für den Abschnitt A1 des Vorhabens SuedOstLink wurden im November 2023 bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

Der Vorhabenträger 50Hertz hat für den Abschnitt A1 für die Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a den bearbeiteten Plan gemäß § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) eingereicht. Die Unterlagen sind seit dem 22. Januar 2024 ausschließlich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar.

Einen Überblick zum Projekt SuedOstLink finden Sie auf unseren Internetseiten unter www.50hertz.com/suedostlink

B. Voruntersuchungen

Als Vorhabenträger für die Abschnitte A1, A2 und B des Projekts SuedOstLink muss von 50Hertz im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Trassenverlauf für bauvorbereitenden Voruntersuchungen im Bereich der Gemeinde Könnern untersucht werden.

Archäologische Voruntersuchungen in Sachsen-Anhalt

Im Trassenverlauf des SuedOstLinks sind, um dem Denkmalschutz gerecht zu werden, in einem ersten Schritt archäologische Prospektionen notwendig. Diese umfassen die Kabeltrasse und die technisch notwendigen Baunebenflächen, auf denen im Zuge der Bauausführung ein Abtrag von Oberboden erforderlich ist. Von der Gesamtfläche abhängig werden Streifen geöffnet, um das Vorhandensein, die Anzahl, den Erhaltungszustand und die Zeitstellung von Bodendenkmalen festzustellen. Im Falle des Auffindens relevanter Befunde, die durch das entsprechende Landesamt kartiert werden, wird im Anschluss eine Ausgrabung durchgeführt.

Während dieser werden in einem zweiten, zeitversetzten Schritt innerhalb des Arbeitsstreifens alle Befunde ausgegraben und dokumentiert. Im Zeitraum der Prospektion und der Grabung sind Archäologen des zuständigen Landesamtes vor Ort, um die erforderlichen archäologischen Arbeiten durchzuführen.

Die Öffnung der Flächen erfolgt mittels 25-t-Kettenbagger mit glattem Böschungshobel. Zusätzlich kann ein kleineres Grabungsgerät zum Einsatz kommen. Der Oberboden wird gemäß Bodenschutzkonzept von 50Hertz abgenommen und separat innerhalb des Arbeitsstreifens deponiert. Eventuell anfallender Aushub von B-Böden wird getrennt gelagert und im Anschluss an die Arbeiten fachgerecht wieder eingebaut. Sämtliche genutzten Maschinen und Fahrzeuge bewegen sich innerhalb des Arbeitsstreifens.

Herstellung von Kampfmittelfreiheit

Entlang der geplanten Leitungstrasse sind Kampfmittelverdachtsflächen ermittelt worden.

Im Ergebnis wurde ein Räumkonzept erstellt, das den Bedarf der Kampfmittelräumung flächenkonkret beschreibt. Das Räumkonzept definiert Maßnahmen, die zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel bei den Bauarbeiten sowie für die sichere Nutzung der geplanten Trasse erforderlich sind. Mit dem Sondieren, Freilegen, Identifizieren und Bergen von Kampfmitteln hat 50Hertz entsprechende Fachfirmen beauftragt. Die Kampfmittelbeseitigung selbst erfolgt durch staatliche Stellen mittels Entschärfung, Sprengung und sonstige Vernichtung von Kampfmitteln.

Baugrunduntersuchung

Erste orientierende Baugrunduntersuchungen haben bereits in 2021 im Trassenkorridor stattgefunden. Weiterführende Baugrunduntersuchungen werden derzeit geplant und in 2024 ausgeführt. Diese Baugrunduntersuchungen dienen dazu, für die Verlegung der Erdkabel in offener Grabenbauweise sowie in Bereichen, in denen eine Unterbohrung durchgeführt werden muss oder in Betracht kommt, genaue Kenntnisse über die Bodenbeschaffenheit zu erhalten. Auf diese Weise erhält 50Hertz ein aussagekräftiges Bodenprofil und kann die bodenmechanischen Eigenschaften in seine Planungen einbeziehen.

Inanspruchnahmen

50Hertz beabsichtigt, auf den in der Flurstücksliste (Anlage 1) benannten Flächen Voruntersuchungen durchzuführen:

Zeitraum

Die Maßnahmen zu den Voruntersuchungen beginnen voraussichtlich ab 19.02.2024 und enden spätestens am 31.12.2024. Der zeitliche Ablauf der Maßnahmen hängt von äußeren Umständen ab, zum Beispiel von örtlichen Gegebenheiten sowie den Boden- und Witterungsverhältnissen. Die weiterführenden Baugrunduntersuchungen werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Beauftragte Firmen

Die Voruntersuchungen erfolgen im Auftrag von 50Hertz und in Abstimmung mit dem zuständigen Landesamt für Archäologie, sowie durch die beauftragten Firmen ARGE SOL TRASSIERUNG NORD GbR, mit den beteiligten Firmen ARCADIS Germany GmbH und G.U.B Ingenieur AG und Schollenger GmbH sowie weiteren beauftragten Drittunternehmern. Änderungen bei den ausführenden Firmen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

C. Gesetzesgrundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Voruntersuchungen und Kartierungen / faunistischen Sonderuntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümer, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Absatz 2 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über die Voruntersuchungen und Kartierungen/faunistischen Sonderuntersuchungen informiert.

D. Ansprechpartner/-in für Ihre Fragen

Für Ihre Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Axel Happe, T: +49 (0)30 5150-3414, E-Mail: Axel.Happe@50hertz.com.

Anlage 1 Flurstücksliste (Voruntersuchung)

Zeitraum der Voruntersuchungen

19.02.2024 - 31.12.2024

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Beesenlaublingen

2

288/62; 301/77; 302/80; 74/1

Beesenlaublingen

18

13; 14; 15; 16; 17; 18; 19; 21; 22; 25; 26; 27; 28; 29; 30; 31; 32; 36; 39; 40; 47; 51; 52; 53; 54; 55; 56; 57; 58; 59; 60; 61; 65; 66; 67; 68; 69; 70; 71; 72; 73; 74; 75; 80; 81; 82; 88; 93; 103

Beesenlaublingen

20

21; 22; 25; 26; 27; 38; 39; 40; 41; 42; 43; 67

Beesenlaublingen

22

4; 15; 16; 17; 18; 19; 20; 21; 22; 23; 24; 25; 28; 29; 30; 31; 34; 36; 43; 46; 47; 51; 52

Edlau

3

1000

Edlau

4

1100

Edlau

6

1000; 1003; 1005; 1007; 1009; 1011

Edlau

9

12; 13; 14

Golbitz

5

1; 2; 4; 5; 6; 7; 11; 14; 16; 21; 33; 34; 44; 45; 46; 47

Könnern

4

1004; 1005; 1007; 1180; 1237; 1238; 1243; 1244; 1248; 1249; 1251; 1252; 1263; 1294; 1295; 1296; 1349; 25/1; 3/5; 100/37; 60/26

Könnern

7

4; 36; 1328; 1331; 1332; 1337; 1338; 1344; 1345; 1347; 1353; 1355; 1356; 1358; 1364; 1367; 1372; 1373; 1380; 1381; 1383; 1385; 1386; 1389; 1391; 1392; 1394; 1395; 1396; 1398; 1399; 1403; 1407; 1408; 1416; 1417; 1444; 1445; 29/4; 39/1; 39/2; 40/10; 40/13

Könnern

11

248/111

Könnern

17

35; 36; 37; 38; 39; 40; 41; 42; 43; 44; 45; 46; 47; 65

Könnern

18

15; 16; 17; 20

Trebnitz

4

1322; 1336; 1339; 1340; 1341; 1342; 1385; 1387; 31/1; 33/3; 33/5; 35/2; 38/2; 40/1; 41/1; 43/2

Trebnitz

6

15; 17; 26; 27; 28; 29; 30

Trebnitz

8

29; 33; 34; 35; 36; 37; 38; 39; 40