Gemäß § 15 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA vom 07.06.2001, zuletzt mehrfach geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017, GVBl. LSA S. 133) ist ab 09. Mai 2025 die ehrenamtliche Funktion als
Ortswehrleiter/stellv. Ortsfeuerwehr Könnern (m/w/d)
im Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zu besetzen.
Die Wahl erfolgt als Vorschlagswahl durch die aktive Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Könnern und die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis durch den Träger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Könnern. Der Ortswehrleiter/stellv. erhält eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Satzung der Stadt Könnern über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung).
Für die Wahrnehmung der Aufgabe werden gemäß § 3 Abs. 5 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF vom 23.09.2005, GVBl. LSA S. 640, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.08.2015, GVBl. LSA S. 445)
Zur Wahl am 07.03.2025 stehen folgende Kameraden:
| Zum Ortswehrleiter: | Kam. Chris Röthling |
| Zum stellv. Ortswehrleiter: | Kam. Florian Worg |
Könnern, den 03.02.2025
Zbyszewski
Bürgermeister
Ortsüblich bekannt gemacht durch
Bekanntmachungskasten
Ausgehängt am: 03.02.2025
Abzunehmen am: 07.03.2025