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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 03/2021 „Gewerbegebiet SÜD II“

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Könnern

über den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung

Bebauungsplan Nr. 03/2021 „Gewerbegebiet SÜD II“

Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 die Aufstellung des B-Planes beschlossen. Nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Text, Begründung und Umweltbericht sowie der Abwägung der vorgebrachten Belange hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 01.03.2023 den endgültigen Plan mit Text, Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB1 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 03/2021 „Gewerbegebiet SÜD II“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Text, Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung bei der Stadt Könnern, Bauamt, Markt 1 in 06420 Könnern, während der Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB beschreibt die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 03/2021 „Gewerbegebiet SÜD II“ schriftlich gegenüber der Stadt Könnern unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für, nach §§ 39 bis 42 BauGB, eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

1 Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

Könnern, den 02.03.2023

Gez.
Zbyszewski
Bürgermeister