Gem. § 75 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebe ich hiermit das Nachrücken des nächst- festgestellten Bewerbers in den Stadtrat der Stadt Könnern öffentlich bekannt:
Der am 26.05.2019 für den Wahlvorschlag der Cönneraner Unabhängigen Wählergemeinschaft (CUWG) in den Stadtrat der Stadt Könnern gewählte Herr Reinhard Mahlke ist verstorben und nach § 42 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) aus dem Stadtrat ausgeschieden. Es rückt der nächstfestgestellte Bewerber nach.
Der Wahlausschuss der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 das amtliche Ergebnis für die Wahl des Stadtrates der Stadt Könnern festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Frau Hanna Böhme für die Cönneraner Unabhängige Wählergemeinschaft (CUWG) die nächst- festgestellte Bewerberin ist, sodass Sie mit ihrer Erklärung der Annahme zur Wahl vom 27.02.2024 in den Stadtrat der Stadt Könnern nachrückt.
Könnern, den 27.02.2024