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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 3/2024
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Information der Stadtverwaltung

Entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau- und Berufsgenossenschaft/Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) - Stand 01.01.2000, in der Fassung vom 01.05.2017 wird im § 9 gefordert, dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standsicherheit geprüft werden.

In den Monaten April- Mai 2024 wird die Standfestigkeit der Grabmale der Friedhöfe der Stadt Könnern und deren Ortsteile durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung geprüft.

Grabmale, welche nicht die Anforderungen der gesetzlichen Richtlinien erfüllen, werden mit einem Hinweis am Grabmal „Vorsicht Unfallgefahr“ versehen.

Bei Gefahr in Verzug wird die jeweilige Grabstätte sofort abgesperrt, bzw. der Grabstein wird fachgerecht gehoben und gelagert.

Die festgestellten Mängel sind im Sinne der Gefahrenabwehr zeitnah fachgerecht zu beseitigen.

Unfälle, die aufgrund der vorhandenen Mängel entstehen, können zu Haftungs- und Schadensersatzansprüchen gegen den Eigentümer/Nutzungsberechtigten der Grabstätte führen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Stadt Könnern.

Könnern, den 27.02.2024

Zbyszewski
Bürgermeister