Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2025 den Entwurf der Fortschreibung des Standortkonzepts für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf wird in der Zeit vom
24. März 2025 bis einschließlich 30. April 2025
öffentlich ausgelegt.
Während dieser Frist besteht die Gelegenheit, den Entwurf im Bauamt der Stadt Könnern, Markt 1, 06420 Könnern, zu den allgemeinen Dienstzeiten einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
Öffnungszeiten des Bauamtes:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Es wird empfohlen, vor der Einsichtnahme einen Termin zu vereinbaren.
Zusätzlich sind die Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen während des genannten Zeitraums auf der Internetseite der Stadt Könnern unter folgendem Link abrufbar:
www.stadt-koennern.de/b-plan-service.php
Jede Person hat während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, sich zu dem Entwurf zu äußern und eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Könnern abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung unberücksichtigt bleiben.
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Könnern, den 05.03.2025