Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 28.08.2024 die Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gebiet der Stadt Könnern einschließlich aller Ortsteile gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Ziel der Planung ist die Neuaufstellung eines vorbereitenden Bauleitplans zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung im gesamten Stadtgebiet. Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar und bildet die Grundlage für die Entwicklung künftiger Bebauungspläne.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Könnern einschließlich der Ortsteile (ca. 125km²).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
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Könnern, den 23.02.2026
Veröffentlichung
Bekanntmachung der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Könnern
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Könnern am 18.02.2026 wurde der Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Könnern gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung liegt in der Zeit
vom 23.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026
im Rathaus der Stadt Könnern, Markt 1, 06420 Könnern, Zimmer 2 während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Zusätzlich sind die Unterlagen während des Beteiligungszeitraums auf der Internetseite der Stadt Könnern unter
https://stadt-koennern.de/b-plan-service.php
einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an: bauamt@stadt-koennern.de), können bei Bedarf jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
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Könnern, den 23.02.2026