Am 04.04.2024 tagte der Gemeindewahlausschuss, um die eingegangenen Wahlvorschläge für die am 09.06.2024 stattfindenden Wahlen zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten zu zulassen. Auf den kommenden Seiten dieses Amtsblattes werden die zugelassenen Wahlvorschläge bekanntgemacht.Die Pflicht zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und die Form der Bekanntmachung ergeben sich aus den §§ 21 Abs. 6, 28 Abs. 1 und 7 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in Verbindung mit § 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA).