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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Könnern

11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Könnern

Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Könnern beschlossen. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Text und Begründung einschließlich der Umweltberichte hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 31.01.2024 die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltweltbericht beschlossen.

Mit Antrag der Stadt Könnern vom 12.02.2024 wurde für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Könnern die Genehmigung beim Salzlandkreis beantragt. Mit dem Schreiben vom 07.03.2024 des Salzlandkreises, Az.: 61.70.01/08_11.Ä-KÖN_02-24, wurde der Stadt Könnern die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erteilt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Könnern wirksam.

Jedermann kann die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB bei der Stadt Könnern, Bau- und Planungsamt, Markt 1 in 06420 Könnern, während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Weiterhin sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Könnern unter https://www.stadt-koennern.de/b-plan-service.php abrufbar.

Die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB beschreibt die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplanverfahren berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1.

eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Könnern unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

1Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI.IS.3634)

Könnern, den 02.04.2024

gez. Zbyszewski
Bürgermeister