Gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.09.2000 wurde die Schließung des alten Friedhofes in Könnern, Flur 16, Flurstück 51, für das Jahr 2025 festgelegt.
Nach § 4 Abs. 2 der gültigen Friedhofssatzung der Stadt Könnern können Friedhöfe oder Friedhofsteile aus wichtigem öffentlichem Grund ganz oder teilweise außer Betrieb genommen (geschlossen) oder entwidmet werden.
In seiner Sitzung am 26.03.2025 hat der Stadtrat der Stadt Könnern die Entwidmung des oben genannten Friedhofes beschlossen.
Auf Grundlage von § 4 Abs. 5 Satz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Könnern wird die Entwidmung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Entwidmung verliert das Grundstück den Status eines Friedhofes und kann künftig einer anderen Nutzung zugeführt werden.
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Könnern, den 22.04.2025