Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Magdeburg und das Amtsgericht Bernburg gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
vom 26.05.2023 bis einschließlich 09.06.2018
zu jedermanns Einsicht bei der
Stadtverwaltung Könnern - Hauptamt - Markt 1, 06420 Könnern,
zu den Öffnungszeiten
| Montag und Freitag | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll zu den oben genannten Zeiten im Hauptamt der Stadtverwaltung, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften.
Könnern, den 26.05.2023