Am 09. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. An diesem Tag finden gleichzeitig die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Wahl zum Kreistag des Salzlandkreises, die Wahlen zum Stadtrat der Stadt Könnern und zu den Ortschaftsräten statt.
Bei der Europawahl hat jeder Wähler eine Stimme. Bei den Kommunalwahlen hat jeder Wähler 3 Stimmen für die jeweilige Wahl, zu der er wahlberechtigt ist. Es ist möglich seine 3 Stimmen auf eine Person zu vereinen oder auch auf verschiedene Personen eines oder mehrerer Wahlvorschläge (Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerber) zu verteilen. Insgesamt dürfen sich auf dem Stimmzettel maximal 3 abgegebene Stimmen befinden. Sind mehr als 3 Stimmen abgegeben worden, so wird der gesamte Stimmzettel ungültig.
Jedem Wahlberechtigten geht im Zeitraum zwischen dem 28. April 2024 und dem 19. Mai 2024 für die Europawahl und die Kommunalwahl je eine Wahlbenachrichtigungskarte zu. Die Kommunalwahl ist eine verbundene Wahl, wo schon auf der Wahlbenachrichtigung ersichtlich ist, für welche Wahl man wahlberechtigt ist.
Wer von seinem Wahlrecht Gebrauch machen will, kann am Wahltage im jeweiligen Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigungskarte bekannt gegeben wird, seine Stimme abgeben. Beachten Sie bitte unbedingt die Informationen zum Standort ihres Wahllokals auf den Wahlbenachrichtigungskarten.
Die Standorte aller Wahllokale ergeben sich auch aus der Bekanntmachung des Bürgermeisters in diesem Amtsblatt.
Sollte jemand keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, aber der Meinung sein, hier in der Stadt Könnern stimmberechtigt zu sein, so müsste sich der betroffene Wähler umgehend mit dem Einwohnermeldeamt der Stadt Könnern in Verbindung setzen.
Alle diejenigen, die am Wahltag verhindert sind oder die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen das Wahllokal nicht aufsuchen können, können mittels Briefwahl an diesen Wahlen teilnehmen.
Wer die Briefwahl ausüben möchte, muss dazu den sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindenden Wahlscheinantrag ausfüllen und unterschreiben. Anschließend ist dieser Wahlscheinantrag entweder bei der Stadt Könnern abzugeben oder an die Stadtverwaltung Könnern zu schicken.
Es ist für die Europa- und Kommunalwahl je ein separater Wahlscheinantrag auszufüllen. Aufgrund dieses Antrages werden die Briefwahlunterlagen, d. h. Stimmzettel, ein Wahlschein sowie die nötigen Briefumschläge an den Antragsteller postalisch verschickt. So hat man die Möglichkeit zu Hause seine Stimme abzugeben. Für die Durchführung der Briefwahl ist den beigefügten Hinweisen auf dem Merkblatt zur Briefwahl zu folgen. Die Stimme ist jedoch nur dann gültig, wenn auch der Wahlschein für die jeweilige Wahl entsprechend der Hinweise ausgefüllt und beigefügt wird.
Durch das Verfahren der Auswertung und Auszählung bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt. Wer für jemand anderen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen möchte, der muss den unterschriebenen Wahlscheinantrag mitbringen sowie eine formlose Vollmacht, die ihn berechtigt, die Unterlagen für diese andere Person zu beantragen und/oder in Empfang zu nehmen (oder Vollmacht auf dem Wahlscheinantrag nutzen). Diese Festlegung gilt auch für Ehepartner.
Die Versendung bzw. Ausgabe der Unterlagen erfolgt bis zum 07. Juni 2024. Wer also aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, das Wahllokal am Wahlsonntag aufzusuchen, sollte unbedingt die Briefwahl nutzen, ansonsten kann die Beteiligung an der Wahl nicht abgesichert werden. Wenn Unsicherheit über das Vorgehen besteht, sollte man Verwandte, Freunde oder Vertrauenspersonen zu Rate ziehen, um von seinem Wahlrecht Gebrauch machen zu können.
Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen jederzeit das Wahlbüro der Stadtverwaltung Könnern unter der Telefonnummer 034691/515-100 oder 034691/515-0 zur Verfügung.