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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung

1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2023 „Erweiterung Nord II“ der Stadt Könnern

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Könnern am 30.04.2025 wurde der 1. Entwurf der Bebauungsplan gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des B-Planes mit Begründung (Stand April 2025) in der Zeit vom

23.06.2025 bis einschließlich zum 25.07.2025

im Bauamt der Stadt Könnern, Markt 1 in 06420 Könnern zu jedermanns Einsicht zu den allgemeinen Dienstzeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr

Dienstag

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag

9.00 – 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Zeitgleich werden die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet auf der Seite: https://stadt-koennern.de/b-plan-service.php zur Verfügung gestellt.

Während der benannten Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der oben genannten Sprechzeiten zur Niederschrift im Bauamt Zimmer 2 abgeben. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an: martin.jaeger@stadt-koennern.de unter Benennung des Betreffs: Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach Maßgabe des § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen verfügbar:

Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

•

Umweltbericht als Teil B der Begründung

•

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

•

Stellungnahme SLK

Auswirkungen auf Boden und Wasser

•

Umweltbericht als Teil B der Begründung

•

Stellungnahme SLK

•

Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Ref. 402

•

Stellungnahme des ALFF

Auswirkungen auf das Landschaftsbild

•

Umweltbericht als Teil B der Begründung

•

Stellungnahme SLK

Auswirkungen auf den Menschen

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Umweltbericht als Teil B der Begründung

•

Stellungnahme SLK

Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

•

Umweltbericht als Teil B der Begründung

•

Stellungnahme SLK

•

Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt

Könnern, den 06.06.2025

gez. Zbyszewski
Bürgermeister